Rz. 68

Die Prüfung des Haftungsausschlusses ist problemlos, solange alle am Arbeitsunfall Beteiligten zweifelsfrei ein und demselben Betrieb angehören.

 

Rz. 69

Wenn beispielsweise der Unternehmer oder ein langjährig bei ihm beschäftigter Vorarbeiter den ebenfalls langjährig im gleichen Betrieb beschäftigten Versicherten bei einem Arbeitsvorgang verletzen, ist auf den ersten Blick zu sehen, dass der Haftungsausschluss durchgreift.

 

Rz. 70

So einfach liegen die Dinge indessen nicht, wenn ein Arbeitnehmer in einem anderen Unternehmen als seinem Stammunternehmen einen Arbeitsunfall erlitten hat. Dies ist häufig so, weil Arbeitsvorgänge überwiegend ein enges, arbeitsteiliges Zusammenwirken verschiedener Unternehmen/Betriebe erfordern. In diesen Fällen bleibt zu prüfen, welchem Unfallunternehmen/-betrieb der Unfallvorgang zuzuordnen ist und ob und inwieweit die Beteiligten, sofern nicht Stammarbeiter, dort eingegliedert sind (vgl. die Prüfungsreihenfolge in Rdn 64).

 

Rz. 71

In der Praxis geht es regelmäßig um solche Fälle, in denen ein Arbeitnehmer bzw. der Unternehmer den Risikobereich seines Stammbetriebs verlässt und sich, etwa bei der Lieferung von Waren, in den Risikobereich eines anderen Betriebes begibt, wo es dann, etwa beim Entladen der gelieferten Waren, zum Schaden kommt.

 

Rz. 72

Entscheidend ist dann die Frage, ob der Geschädigte beim Entladevorgang, der den Schaden auslöste, wie ein Arbeitnehmer des für ihn fremden Unfallbetriebs tätig war. Ist dies der Fall, dann ist er in diesem Betrieb nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII gegen Arbeitsunfall versichert mit der Folge, dass er nach § 104 SGB VII seinen Anspruch auf Ersatz des Personenschadens verliert, und zwar auch den Schmerzensgeldanspruch.

 

Rz. 73

Ergibt sich jedoch, dass der Geschädigte den Unfall zwar in dem fremden Unternehmen erlitten hat, aber nicht wie ein Arbeitnehmer dieses Betriebs tätig war, sondern allein im Interesse seines eigenen Stammbetriebs gehandelt hatte, so behält er seine Schadensersatzansprüche.

Es geht – mit anderen Worten – um ein Abgrenzungsproblem.

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