An die Zentrale Bußgeldstelle _________________________
Sehr geehrte _________________________,
in der Bußgeldsache Az. _________________________ beantrage ich, das Verfahren gegen meinen Mandanten wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung einzustellen. Dem liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde:
Mit Anhörungsbogen vom _________________________ warfen Sie meinem Mandanten vor, am _________________________ in _________________________ auf der BAB_________________________ die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von _________________________ km/h um toleranzbereinigte 21 km/h überschritten zu haben und kündigten ein entsprechendes Bußgeld an. Dieses Anhörungsschreiben hat mein Mandant nie erhalten, ebenso wenig den späteren Bußgeldbescheid. Zwar wurde der Bußgeldbescheid an der ehemaligen Wohnadresse meines Mandanten in den Briefkasten in _________________________ eingeworfen. Dies ist jedoch das Elternhaus des Betroffenen, wo dieser schon seit geraumer Zeit nicht mehr wohnt und lebt. Ausweislich der Meldebescheinigung vom _________________________ der Stadt _________________________, die ich zum Zwecke der Glaubhaftmachung ebenso wie die beiliegende eidesstattliche Versicherung meines Mandanten als Anlagen _________________________ und _________________________ beifüge, hat sich mein Mandant schon im Jahr _________________________ ordnungsgemäß umgemeldet. Lediglich die Umstellung der Adresse beim KBA war zu dem Zeitpunkt, an welchem Sie die Halterdaten für das Anschreiben abgefragt hatten, noch nicht erfolgt, worauf mein Mandant aber naturgemäß keinen Einfluss hat.
Die Zustellung des Bußgeldbescheids kann aber nur dort wirksam erfolgen, wo der Betroffene seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hat. Dies ist klar ersichtlich in _________________________ und nicht in _________________________. Mein Mandant hat den Bußgeldbescheid auch zu keinem Zeitpunkt anderweitig erhalten, weder durch Nachsendung noch durch Übermittlung des Inhalts mittels einer Bilddatei. Die Eltern meines Mandanten lagern die an meinen Mandanten immer noch eingehende Post ungeöffnet im Keller in _________________________. Von dem Verfahren hat mein Mandant erst erfahren, als er im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angeschrieben wurde. Den Bußgeldbescheid hat er bis heute nicht erhalten.
Insoweit stelle ich anheim, ihm den Bußgeldbescheid noch einmal zuzustellen, wobei ich schon jetzt darauf hinweise, dass bereits am _________________________ Verfolgungsverjährung eingetreten und das Verfahren einzustellen ist.
Nur für den Fall, dass Sie rechtswidrigerweise von einer wirksamen Zustellung ausgehen sollten, beantrage ich höchst vorsorglich, dem Betroffenen wegen Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Zugleich beantrage ich, das angeordnete Fahrverbot bis zur Entscheidung in der Sache nicht zu vollstrecken.