Rz. 10
▪ | Formelle Rechtmäßigkeit
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▪ | Materielle Rechtmäßigkeit Möglichkeit der Verböserung nach Hinweis, § 367 Abs. 2 S. 2 AO. |
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▪ | Zweckmäßigkeit Bei Ermessensverwaltungsakten ist neben der Rechtsverletzung auch die Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes zu prüfen. |
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