Rz. 56

Der Gewerbetreibende W. Schulz muss für 2019 Umsatzsteuer i.H.v. 10.000 EUR nachzahlen. Zeitgleich mit der Umsatzsteuerjahresanmeldung reicht er seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, nach der sich für 2019 ein Steuerguthaben i.H.v. 4.000 EUR ergibt. Der Gewerbebetrieb des Sch befindet sich wegen eines Forderungsausfalls aufgrund der Insolvenz eines Großkunden in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zurzeit kann Sch nur monatliche Raten i.H.v. 1.000 EUR auf die rückständige Umsatzsteuer zahlen.

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