Rz. 637

Entscheidung, ob auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte geklagt werden soll oder zur Gegendarstellung, ggf. Beschwerde nach § 84 BetrVG geraten wird oder die Abmahnung erst im Kündigungsschutzprozess angegriffen werden soll, um damit auch die Kündigung zu Fall zu bringen.
Prüfung der formellen und materiellen Mängel der Abmahnung für die Erfolgsaussichten und ggf. Begründung der Klage.
Prüfung der Beweislage/Mittel.
Prüfung Ausschlussfrist, Verwirkung.
Beratung und Entscheidung zum Klageantrag, Widerruf oder Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Hinweis auf den Ausschluss der Kostenerstattung in der ersten Instanz.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge