Rz. 637
▪ | Entscheidung, ob auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte geklagt werden soll oder zur Gegendarstellung, ggf. Beschwerde nach § 84 BetrVG geraten wird oder die Abmahnung erst im Kündigungsschutzprozess angegriffen werden soll, um damit auch die Kündigung zu Fall zu bringen. |
▪ | Prüfung der formellen und materiellen Mängel der Abmahnung für die Erfolgsaussichten und ggf. Begründung der Klage. |
▪ | Prüfung der Beweislage/Mittel. |
▪ | Prüfung Ausschlussfrist, Verwirkung. |
▪ | Beratung und Entscheidung zum Klageantrag, Widerruf oder Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. |
▪ | Hinweis auf den Ausschluss der Kostenerstattung in der ersten Instanz. |
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