Kündigungsfolgenvereinbarung
(Rubrum wie Muster Rdn 514)
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher betriebsbedingter Kündigung vom _____ mit Ablauf des _____ sein Ende finden wird. Die Kündigung war notwendig als Folge der betrieblichen Umstrukturierungen des Arbeitgebers. Eine anderweitige Beschäftigung war auch nach der durchgeführten Sozialauswahl nicht möglich.
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird ab _____ Altersruhegeld der DRV beziehen, bis dahin Arbeitslosengeld.
Die Folgen der durch die Kündigung eintretenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden wie folgt geregelt:
§ 1 Vertragserfüllung
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu seiner Beendigung beiderseitig vertragsgemäß erfüllt. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin nimmt seinen/ihren restlichen Urlaub in der Zeit vom _____ bis zum _____.
§ 2 Abfindung
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin erhält als Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes eine Abfindung gem. den §§ 9, 10 KSchG, 24, 34 EStG in Höhe von _____ EUR brutto.
Für den Fall einer Nachforderung des Finanzamtes aufgrund dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin insoweit zur Freistellung bzw. Erstattung. Die Parteien vereinbaren, dass der Arbeitgeber eine Lohnsteueranrufungsauskunft einholt und das Ergebnis dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin mitteilt.
Der Abfindungsanspruch entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung, ist vererblich und wird fällig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
§ 3 Sonstige Leistungen
1. |
Die Tantieme für _____ wird mit der Vergütung für _____ abgerechnet und ausgezahlt. Der Anspruch auf Tantieme für _____ wird anteilig mit einem Pauschalbetrag in Höhe von _____ EUR abgegolten, der mit der Vergütung für _____ ausgezahlt wird. |
2. |
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin erhält für das Jahr _____ anteilig die Jahressonderzahlung in Höhe von _____/12 der Monatsbruttovergütung, zahlbar mit der Vergütung für _____. |
3. |
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin erwirbt den Dienstwagen zu einem Kaufpreis von _____ inkl. Mehrwertsteuer, der in der Abrechnung für _____ bei der Tantieme in Abzug gebracht wird. Die Parteien sind sich einig, dass Eigentum und Gefahr mit Ablauf des _____ auf den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin übergehen. (alternativ:) Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird den Dienstwagen binnen einer Woche nach Abschluss dieser Vereinbarung am Firmensitz zurückgeben. |
§ 4 Betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin hat einen unverfallbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund der Versorgungszusage vom _____. Der Arbeitgeber wird die Berechnung vornehmen und darüber binnen zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung nach § 4a BetrAVGerteilen.
Die Zahlung des Ruhegeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt, in dem die Rentenzahlung der DRV beginnt.
Der Arbeitgeber verzichtet auf die anteilige Kürzung des Ruhegeldes wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, den Arbeitgeber über entgeltliche Nebentätigkeiten während des Arbeitslosen- und Rentenbezuges zu informieren, insbesondere über die Anrechnung durch die Sozialversicherungsträger, und ihm die Bewilligungs- und Anrechnungsbescheide binnen zwei Wochen nach Zugang vorzulegen.
§ 5 Urheberrechte
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin überträgt sämtliche, während seiner/ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber entstandenen Urheberrechte und die daraus folgenden Nutzungsrechte unwiderruflich auf den Arbeitgeber zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung.
§ 6 Wettbewerbsverbot
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird hiermit aufgehoben.
§ 7 Zeugnis, Arbeitspapiere, Auskunft
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin erhält ein qualifiziertes Zeugnis nach dem Entwurf, der als Anlage dieser Vereinbarung beigefügt ist.
Der Arbeitgeber wird die Arbeitspapiere ordnungsgemäß ausfüllen und binnen einer Woche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Einschreiben zusenden.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine vom Zeugnis abweichende Auskunft über den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zu erteilen.
§ 8 Herausgabe des Firmeneigentums
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird bei Urlaubsantritt vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Betriebsleiter das nachfolgend aufgeführte Firmeneigentum herausgeben:
1. |
sämtliche Schlüssel zu Gebäuden und Räumen des Betriebes und den Werksausweis, |
2. |
sämtliche aufgrund der Tätigkeit für den Betrieb entstandenen Unterlagen, Geschäftspapiere, Schreiben, Aufzeichnungen, Hard- und Software, Disketten, Daten usw. sowie sämtliche Vervielfältigungen der Unterlagen in Form von Kopien, Abschriften usw. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, bei Überg... |