Rz. 716
Die Texte unter Rdn 391 ff. "Unterhalt für einen getrennt lebenden Ehegatten wegen Krankheit oder Alters" sind nur dahin zu modifizieren, dass sich der Unterhaltsanspruch nach Scheidung nicht mehr aus § 1361 BGB ergibt, sondern aus § 1572 BGB.
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