Rz. 13

Die Scheidung ist beabsichtigt oder bereits rechtshängig. Die Scheidungsfolgen sollen vertraglich geregelt werden im Interesse

der Kosten
einer schnellen Scheidung
und/oder einer Geringhaltung der seelischen Belastung aller Beteiligter incl. der Kinder
einer inhaltlich erweiterten interessengerechten Gestaltung.

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