Rz. 13
Die Scheidung ist beabsichtigt oder bereits rechtshängig. Die Scheidungsfolgen sollen vertraglich geregelt werden im Interesse
▪ | der Kosten |
▪ | einer schnellen Scheidung |
▪ | und/oder einer Geringhaltung der seelischen Belastung aller Beteiligter incl. der Kinder |
▪ | einer inhaltlich erweiterten interessengerechten Gestaltung. |
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