Rz. 222

Sofern wechselseitige Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, erfolgt dann eine Addition gem. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG, wenn es sich nicht um denselben Verfahrensgegenstand handelt.[166]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?