Rz. 367

Das Konzept des angepassten Barwerts (APV-Verfahren) zählt wie der WACC-Ansatz zu den Bruttoverfahren der DCF-Bewertung. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Wert des Eigenkapitals eines Unternehmens durch Abzug der Nettoverbindlichkeiten von dem Unternehmensgesamtwert ermittelt. Hierfür wird eine ausschließliche Eigenfinanzierung angenommen und somit der Marktwert eines nicht verschuldeten Unternehmens ermittelt; anschließend wird der Wertbeitrag der Verschuldung berechnet.[577]

 

Rz. 368

Die Summe aus dem Marktwert des nicht verschuldeten Unternehmens und dem Wertbeitrag der Verschuldung entspricht dem Gesamtkapitalwert, der nach Minderung um den Marktwert der Ansprüche der Fremdkapitalgeber den Wert des Eigenkapitals ergibt.[578]

 

Rz. 369

Vorteile des APV-Verfahrens

Vermeidung periodenspezifischer Diskontierungssätze;
Einfache Berücksichtigung für unterschiedliche Kapitalstrukturszenarien;
Einfache Berücksichtigung unterschiedlicher Formen der Fremdfinanzierung;
Einfach Berücksichtigung von steuerlichen Sonderbestimmungen;
Hohe Transparenz des Bewertungsergebnisses.
 

Rz. 370

Nachteile des APV-Verfahrens

Praktische Anwendungsprobleme, insbesondere die Anwendung des CAPM ist sehr komplex.
[577] IDW S1, Rn 136.
[578] IDW S1, Rn. 136.

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