_________________________ (Anschrift Rechtsanwalt)
An das Amtsgericht1 _________________________
_________________________ (Anschrift)
Mein Zeichen: _________________________
Klage2
des Angestellten Herrn _________________________ (Name und Adresse)3 _________________________,
Klägers,
Prozessbevollmächtigter: _________________________ (Name und Adresse), zum Zeichen: _________________________,
gegen
die _________________________ (Name) Rechtsschutzversicherungs-AG4 _________________________ (Adresse), gesetzlich vertreten durch den Vorstand _________________________, dieser vertreten durch den Vorsitzenden _________________________, ebenda, zur Schadensnummer: _________________________
Beklagte,
Streitwert:5 _________________________ EUR
Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,6
die Beklagte zu verurteilen, den Kläger gegenüber Rechtsanwalt _________________________ von der Erstattung der noch offenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von _________________________ EUR zuzüglich _________________________ EUR MwSt. aus der Rechnung vom _________________________, Geschäftszeichen _________________________, freizustellen.
Ich rege die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens an und stelle für diesen Fall vorsorglich bereits jetzt den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gemäß § 331 Abs. 3 ZPO.
Begründung:
I.
Mit der vorliegenden Klage nimmt der Kläger die Beklagte auf vollständige Zahlung der Vergütungsrechnung in Anspruch,7 die dem Kläger von seinem jetzigen Prozessbevollmächtigten für die Vertretung in einem behördlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Rechnung8 gestellt worden ist und die lediglich zum Teil von der Beklagten ausgeglichen wurde. Der Kläger selbst hat bisher keine Zahlungen an seinen Prozessbevollmächtigten geleistet.
Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die "Allgemeinen Bedingungen9 für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)" zugrunde liegen, vgl. Anlage K _________________________.
Zugunsten des Klägers besteht aufgrund des abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages bedingungsgemäßer Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 21 Abs. 1 und 4 c) i.V.m. § 2 Abs. 1a) ARB 75.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts _________________________ ergibt sich aus § 215 Abs. 1 VVG. Hiernach ist für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hatte. _________________________
II.
Der Kläger beauftragte seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten am _________________________ mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung in einem behördlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Am _________________________ übersandte das Land _________________________ dem Kläger einen Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit vom _________________________. Daraufhin beantragte der Prozessbevollmächtigte Akteneinsicht. Mit Schreiben vom _________________________ erließ das Land _________________________ einen Bußgeldbescheid gegen den Kläger wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h und setzte eine Geldbuße in Höhe von 75 EUR gegen den Kläger fest, vgl. Anlage K _________________________.
Auftragsgemäß wurde gegen den Bußgeldbescheid mit Schriftsatz vom _________________________ Einspruch eingelegt, vgl. Anlage K _________________________. Daraufhin wurde das Bußgeldverfahren an die zuständige Staatanwaltschaft _________________________ zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung weitergeleitet. Am _________________________ fand daher ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt, zu dem der Kläger und der Prozessbevollmächtigte geladen wurden. Im Termin wurde durch Beschluss des Amtsgerichts _________________________ der Sachverständige _________________________ mit der Auswertung des Beweisvideos beauftragt. In einem zweiten Termin vor dem Amtsgericht _________________________ wurde nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage das Verfahren gegen den Kläger eingestellt, vgl. Anlage K _________________________.
Bereits mit Schreiben vom _________________________ erbat der Prozessbevollmächtigte des Klägers für den Kläger bei der Beklagten Deckungsschutz für die Verteidigung des Klägers im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, vgl. Anlage K _________________________. Deckungsschutz wurde von der Beklagten mit Schreiben vom _________________________ erteilt, vgl. Anlage K _________________________.
Mit Schreiben vom _________________________ stellte der Prozessbevollmächtigte des Klägers die Kosten seiner Inanspruchnahme gegenüber dem Kläger gemäß § 10 RVG in Rechnung und forderte die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ zur Freistellung des Klägers von den Rechtsanwaltsgebühren auf, vgl. Anlagen K _________________________, ...