Rz. 192

1. Tauglichkeit des Bürgen (allgemeiner Gerichtsstand und Sitz im Inland oder innerhalb der europäischen Union)
2. Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage)
3. Keine Zahlung auf erstes Anfordern
4. Keine zeitliche Begrenzung
5. Ausstellung nach den Vorschriften des Unternehmers/Auftragnehmers (Zweck, Höhe, Wortlaut, Form)
6. Sicherungszweck: Absicherung von Zahlungsansprüchen des Unternehmers/Auftragnehmers, auch solche aus Nachtragsforderungen jeglicher Art
7. Recht zur Hinterlegung ist ausgeschlossen

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?