Rz. 189

1. Austauschmöglichkeit eines Sicherungseinbehalts durch eine Bürgschaft für Mängelansprüche
2. Tauglichkeit des Bürgen (allgemeiner Gerichtsstand und Sitz im Inland oder innerhalb der europäischen Union)
3. Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage)
4. Keine Zahlung auf erstes Anfordern
5. Sicherheit im Zeitraum von der Abnahme bis zum Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche
6. Ausstellung nach den Vorschriften des Bestellers/Auftraggebers (Zweck, Höhe, Wortlaut, Form)
7. Sicherungszweck: Absicherung von auf Geldzahlung gerichteten Ansprüchen des Bestellers/Auftraggebers wegen Mängeln (insbesondere gem. §§ 634, 637 BGB, § 13 VOB/B, inkl. Aufwendungsersatz und Kostenvorschuss bei Selbstvornahme), jedwede Schadensersatzansprüche des Bestellers/Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 280 ff. BGB, §§ 4 Nr. 7, 13 Abs. 7 VOB/B, Vertragsstrafenansprüche) und Ansprüche des Bestellers/Auftraggebers auf Erstattung von Überzahlungen; zusätzlich Rückgriffs-, Regress- und Freistellungsansprüche des Bestellers/Auftraggebers
8. Rückgabe der Bürgschaft

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