Alle in der KW 50 veröffentlichten BGH-Leitsatzentscheidungen
Datum und Az. | Leitsatz | Normen |
BGH, Urteil v. 24.10.2023, VI ZR 131/20 | Zur deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Leasingnehmer und späteren Käufer eines Fahrzeugs. | § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007 |
BGH, Beschluss v. 24.10.2023, VI ZB 53/22 | Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren. Die Eintragung einer Vorfrist bietet eine zusätzliche Fristensicherung. Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist. | § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO |
BGH, Beschluss v. 25.10.2023, V ZB 9/23 | 1. Wird die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen einen nach dem 30. November 2020 auf der Grundlage des Wirtschaftsplans gefassten Beschluss über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen abgewiesen, bestimmt sich die Beschwer weiterhin in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus dem Wirtschaftsplan entsprechen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 10). | § 28 Abs 1 S 1 WoEigG, § 28 Abs 1 S 2 WoEigG, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO |
BGH, Beschluss v. 28.9.2023, IX ZA 14/23 | 1. Ist der Schuldner Miterbe in einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, erfolgt die Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. | § 83 Abs 1 S 1 InsO, § 84 Abs 1 S 1 InsO, § 1954 Abs 1 BGB, § 1956 BGB |
BGH, Urteil v. 9.11.2023, VII ZR 92/20 | 1. In der werkvertraglichen Leistungskette kann der Hauptunternehmer gegenüber dem Nachunternehmer gemäß § 634 Nr. 4 BGB in Verbindung mit § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entsteht, dass er wegen der mangelhaften Werkleistung des Nachunternehmers seinerseits Mängelansprüchen seines Bestellers ausgesetzt ist. Hat der Hauptunternehmer in diesem Fall einen vom Besteller geltend gemachten Anspruch auf Kostenvorschuss gemäß § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB durch Zahlung erfüllt, kann er im Wege des Schadensersatzes gemäß § 634 Nr. 4 BGB in Verbindung mit § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB vom Nachunternehmer Zahlung in Höhe des geleisteten Kostenvorschusses verlangen. | § 255 BGB, § 273 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 BGB, § 634 Nr 2 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 637 Abs 3 BGB |
BGH, Urteil v. 26.10.2023, VII ZR 25/23 | Bei der Beurteilung, ob es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB handelt, kommt es nicht auf die Gesamtheit aller dem Unternehmer sukzessive im Verlauf der Bauarbeiten erteilten selbständigen Aufträge an. | § 650f Abs 6 S 1 Nr 2 BGB, § 650i Abs 1 Alt 1 BGB |
BGH, Beschluss v. 26.10.2023, III ZR 184/22 | Berücksichtigung von Parteivorbringen | Art 103 Abs 1 GG, § 139 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO |
BGH, Urteil v. 12.10.2023, IX ZR 162/22 | 1. Übt der Schuldner eine vom Insolvenzverwalter freigegebene selbständige Tätigkeit tatsächlich aus, hat er die Gläubiger auch dann so zu stellen, als ob er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre, wenn er dem regulären Arbeitsmarkt wegen seines Alters, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund besonderer berücksichtigungsfähiger Umstände nicht zur Verfügung steht oder stehen kann, sofern er aus der selbständigen Tätigkeit einen Gewinn erzielt. | § 35 Abs 2 S 2 InsO, § 295 Abs 2 aF InsO |
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