Rz. 50
Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9, 24 Abs. 4 UStG).
Rz. 51
Macht ein Steuerpflichtiger von der Steuerpauschalisierungsmöglichkeit (§ 24 UStG) Gebrauch (z.B. als Landwirt), hat er Anspruch auf Erstattung der bei der Schadenbeseitigung anfallenden Mehrwertsteuer.[52] Im Falle der Pauschalierung wird von der Finanzverwaltung unterstellt, dass der Steuerpflichtige genauso viel Mehrwertsteuer zahlt wie er einnimmt: Der Steuerpflichtige führt einerseits keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab, erhält andererseits aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.
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