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Dauerbrenner bei der Testamentsvollstreckervergütung ist die Frage, ob die Umsatzsteuer in der angemessenen Vergütung enthalten ist oder nicht. Darauf sollte man es bei einem notariell formulierten Testament nicht ankommen lassen. Die Frage ist in der maßgeblichen Verfügung zu klären.[16]

[16] Grüneberg/Weidlich, § 2221 Rn 6; Staudinger/Dutta, Bearb. 2021, § 2221 Rn 63.

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