Rz. 205

Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehen können.

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