Rz. 77

Die nachfolgend gebotenen Textmuster orientieren sich an den in Betracht kommenden gesetzlichen Gebühren für folgende Verfahren: Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung (VV 4100, 4101 Grundgebühr, 4104, 4105 Verfahrensgebühr [früher § 84 Abs. 1 BRAGO] sowie VV 4141 Mitwirkung Erledigung vor Hauptverhandlung [früher § 84 Abs. 2, 3 BRAGO]). Weiter liegen den Texten zugrunde die Gebührentatbestände in Strafsachen (VB 4 Abs. 3 bzw. VV 4118, 4119, 4120, 4121 [früher § 83 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO]).

 

Rz. 78

Die Textmuster bieten quasi einen Mustertext, der sich orientiert an dem in Betracht kommenden Gebührentatbestand, z.B. Textmuster Rn 81, in dem dort ausgeführt ist, dass die in Ansatz gebrachte Gebühr gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt ist.

 

Rz. 79

In den Mustertexten sind die Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 RVG jeweils in Bezug genommen. Diese sind nicht im Rahmen eines Mustertextes darzulegen. Diese sind ggf. konkretisiert darzulegen. Hierzu wird verwiesen auf die Anmerkung zu Text Rn 81. Der dort angebrachte Hinweis gilt für alle Mustertexte, bei denen die Bemessungskriterien in Bezug genommen sind.

 

Rz. 80

Soweit die Abrechnung bei Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung erfolgt auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung bzw. Vereinbarung zur Gebührenhöhe, ist lediglich der vorzitierte Absatz zu ersetzen, durch den Text: "In Ansatz gebracht sind die Gebühren gem. Vereinbarung".

a) Erledigung Strafverfahren ohne Hauptverhandlung

aa) Einstellung im Ermittlungsverfahren (aufgrund Mitwirkung des Verteidigers)

 

Rz. 81

 

Muster: Einstellung ohne Bußgeldzahlung

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Bezug: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde das Verfahren erfreulicherweise vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt.

Die Einstellung wurde erreicht durch Mitwirkung der Verteidigung.

In der erledigten Angelegenheit wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Eine Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG* bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[2]

Es wird daher um Begleichung unserer Gebührenrechnung gebeten.

Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlage

*Die Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 RVG sind: Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers und schließlich das Haftungsrisiko. Diese Kriterien sind ggf. konkretisiert darzustellen.

 

Rz. 82

 

Muster: Einstellung bei Fortführung als OWi-Sache

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Bezug: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde das Verfahren erfreulicherweise vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt.

Die erreichte Einstellung beruht auf Mitwirkung seitens der Verteidigung.

In der erledigten Angelegenheit wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Eine Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[3] Es wird daher um Begleichung der Gebührenrechnung gebeten.

Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.

Sollte die Angelegenheit als OWi-Verfahren fortgeführt werden und sollten sich weitere Kosten ergeben, erhalten Sie Bescheid. Im Hinblick auf die insoweit gegebene Verjährung wird gebeten, den Vorgang noch 3–4 Monate auf Frist zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlagen

 

Rz. 83

 

Muster: Einstellung gegen Bußzahlung

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Bezug: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde bzw. wird das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

In der erledigten Angelegenheit wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Eine Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[4] Es wird daher um Begleichung der Gebührenrechnung gebeten.

Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlagen

 

Rz. 84

 

Muster: Einstellung ohne Bescheid,...

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