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Muster 41.6: Mandatsbedingungen

 

Muster 41.6: Mandatsbedingungen

Mandatsbedingungen

In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____

wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart:

1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG).

2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit je Schadensereignis auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht, beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.

4. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Rechtsanwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) ist der Bevollmächtigte befreit.

6. Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und zur Herausgabe von Handakten erlischt _____ Jahre nach Beendigung des Auftrags oder _____ Monate, nachdem der Rechtsanwalt den Auftraggeber zur Abholung aufgefordert hat. Danach ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Handakten zu vernichten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Gesetz an sich eine Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren vorsieht.

7. Gebühren und Auslagen sind mit Ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren und Auslagen verrechnet werden. Von Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.

8. Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt die Kosten für Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung sachdienlich war, nach Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 des RVG (RVG-VV) auch dann zu erstatten, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt.

9. Der Auftraggeber hat die Informationen des beauftragten Rechtsanwalts entsprechend der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) zur Kenntnis genommen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese in den Kanzleiräumen des beauftragten Rechtsanwalts zur jederzeitigen Einsicht bereitgehalten und auf Nachfrage auch ausgehändigt werden. Im Übrigen sind diese auch auf der Homepage des beauftragten Rechtsanwalts unter der Adresse _____ im Internet vorgehalten und abrufbar.

10. Der Auftraggeber hat ein Doppel der Mandatsbedingungen erhalten.

(Unterschrift des Auftraggebers)

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