Rz. 608

Betriebsratsmitglieder können an einem Seminar auch ohne besondere Genehmigung des Arbeitgebers teilnehmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Schulungsveranstaltung muss erforderlich und geeignet sein,
es muss ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates vorliegen,
die Kosten dürfen nicht unverhältnismäßig sein (z.B. vergleichbare Schulungen sind kostengünstiger) und
der Arbeitgeber muss rechtzeitig – mindestens zwei bis drei Wochen vor Schulungsbeginn – informiert worden sein.

Eine besondere Freistellungserklärung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Ob die obigen Punkte erfüllt sind, liegt allerdings im Risikobereich des die Schulung besuchenden Betriebsratsmitglieds.

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