1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2011 in Kraft. 2Gleichzeitig treten die Zweiundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2026) und die Dreiundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2036) außer Kraft.

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