Betriebspachtvertrag
zwischen
der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _____
– im Folgenden: Pächter –
und
der Y AG, vertreten durch den Vorstand _____
– im Folgenden: Verpächter –
Präambel:
Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächters und dem Pächter besteht ein Organschaftsvertrag (Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom _____). Der bereits bestehende Konzernverbund soll durch den nachstehenden Betriebspachtvertrag intensiviert werden.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verpächter verpachtet an den Pächter den gesamten Geschäftsbetrieb seines Unternehmens einschließlich des Geschäftswertes mit _____.
Von der Verpachtung ausgenommen sind _____.
Der Pächter führt das verpachtete Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Der Pächter ist berechtigt, die Firma _____ fortzuführen. Der Verpächter stimmt der Firmenfortführung hiermit ausdrücklich zu.
Der Pächter ist nur berechtigt, die verpachteten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Unternehmens zu nutzen.
§ 2 Wirksamwerden und Pachtbeginn
Der Pachtvertrag beginnt am _____. Das Pachtjahr ist das Kalenderjahr. Sofern das Geschäftsjahr des Pächters vom Kalenderjahr abweicht, ist der Pächter berechtigt, eine Anpassung des Pachtjahres an sein Geschäftsjahr zu verlangen.
Die Übergabe des Pachtobjekts nebst allen Pachtgegenständen erfolgt am _____/ist bereits erfolgt.
§ 3 Gewährleistung
Der Zustand des Pachtobjekts nebst allen Pachtgegenständen ist dem Pächter bekannt. Der Pächter hat das Pachtobjekt bereits ausführlich und eingehend untersucht. Das Pachtobjekt geht in dem Zustand über, in dem es sich bei Pachtbeginn befindet. Eine Gewährleistung übernimmt der Verpächter nicht. Dies gilt insbesondere für die wirtschaftliche Situation des Pachtgegenstandes. Der Verpächter garantiert jedoch, dass ihm verborgene Mängel der Pachtsache nicht bekannt sind. Mit dieser Maßgabe sind alle Gewährleistungsansprüche für Sach- und Rechtsmängel des Pachtobjektes und der im Rahmen des Pachtvertrages zu übertragenden Gegenstände ausgeschlossen. Auch Ansprüche des Pächters auf Schadensersatz sind im Übrigen ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verpächter die Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verpächters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verpächters steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Pächter erkennt an, dass sich das Pachtobjekt in geordnetem und für den Betrieb des Unternehmens geeignetem und vertragsgemäßem Zustand befindet.
§ 4 Pachtzins
Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beträgt der jährliche Pachtzins _____ EUR.
Der Pächter zahlt auf das jährliche Pachtentgelt monatliche/vierteljährliche Abschlagszahlungen zum _____ in Höhe von _____ EUR.
§ 5 Dauerschuldverhältnisse/Vertragsübernahme
Soweit dies rechtlich möglich ist, tritt der Pächter in alle Vertragsverhältnisse und sonstigen Rechtsstellungen des Verpächters ein, die mit dem Pachtobjekt verbunden sind bzw. dem verpachteten Betrieb zuzuordnen sind. Dies betrifft insbesondere auch Vertragsangebote. Wenn und soweit durch Eintritt in Verträge und sonstige Rechtsverhältnisse eine Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung nicht möglich ist, schuldet der Pächter im Innenverhältnis zum Verpächter entsprechende Erfüllungsübernahme. Neue Vertragsverhältnisse schließt der Pächter im eigenen Namen ab, soweit eine andere Regelung zwischen den Parteien nicht erfolgt (ist).
§ 6 Verkehrssicherungspflichten, Versicherungen, Kosten
Dem Pächter obliegen insbesondere alle Verkehrssicherungspflichten und alle sonst im Hinblick auf den öffentlichen Verkehr mit dem Besitz des Pachtobjektes verbundenen Pflichten. Auch insoweit stellt der Pächter den Verpächter von allen Ansprüchen Dritter frei. Behördliche Anordnungen insoweit sind vom Pächter unverzüglich zu erfüllen.
Soweit vom Betrieb Beeinträchtigungen Dritter ausgehen, hat der Pächter den Verpächter von allen Ansprüchen freizustellen.
Der Verpächter sorgt für angemessene Haftpflichtversicherung, Versicherung gegen Feuer-, Sturm-, Wasserschäden, Diebstahl und Einbruch. Dies gilt nicht für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Neu- oder Ersatzbeschaffungen durch den Pächter. Diese hat der Pächter auf seine Kosten angemessen selbst zu versichern. (beispielhafte Regelung für das Innenverhältnis)
Der Pächter trägt die laufenden Betriebskosten für das Pachtobjekt, insbesondere für Heizung, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Gebühren für Straßenreinigung, Entwässerung, Müllabfuhr, öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Prüfungen und alle ähnlichen Aufwendungen.
Die durch den Grundbesitz verursachten öffentlichen Lasten und Abgaben, einschließlich der Grundsteuer, trägt der Verpächter.
§ 7 Instandsetzung/Instandhaltung
Die Instandsetzung und Instandhaltung, insbe...