Rz. 54

Die in den Hauptabschnitten der Anlage 4 zur FeV gelisteten Krankheiten und Mängel lauten:

Nr. 1 mangelndes Sehvermögen (Verweis auf Anlage 6)
Nr. 2 hochgradige Schwerhörigkeit
Nr. 3 Bewegungsbehinderungen
Nr. 4 Herz- und Gefäßkrankheiten
Nr. 5 Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
Nr. 6 Krankheiten des Nervensystems
Nr. 7 Psychische (geistige) Störungen
Nr. 8 Alkohol
Nr. 9 Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel
Nr. 10 Nierenerkrankungen
Nr. 11 Verschiedenes (u.a. Tagesschläfrigkeit)

Angesichts ihrer hohen Relevanz in der Praxis sind die Problemkreise "Alkohol" (Nr. 8) und "Betäubungsmittel“ (Nr. 9) im Einzelnen zu betrachten."

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