Vorbemerkung:

 

1.

Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma).

 

2.

Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Abs. 4).

 

3.

Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.

Krankheiten, Mängel Eignung oder bedingte Eignung Beschränkungen / Auflagen bei bedingter Eignung
Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF
1. Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6

 

 

 

 

2. Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit

 

 

 

 

2.1 Hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), beidseitig sowie Gehörlosigkeit, beidseitig

ja

wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen)

ja

(bei C, C1, CE, C1E) sonst nein
- vorherige Bewährung von 3 Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klase B
2.2 Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig oder hochgradige Schwerhörigkeit einseitig oder beidseitig

ja

wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel ( z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen)

ja

(bei C, C1, CE, C1E) sonst nein
- wie 2.1
2.3 Störungen des Gleichgewichts (ständig oder anfallsweise auftretend) nein nein - -
3. Bewegungsbehinderungen ja ja

ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers.

Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat.
4. Herz- und Gefäßkrankheiten

 

 

 

 

4.1 Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewußtseinstrübung oder Bewußtlosigkeit nein nein - -

 

  • nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Herzschrittmacher
ja ausnahmsweise ja regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
4.2 Hypertonie (zu hoher Blutdruck)

 

 

 

 

4.2.1 Bei ständigem diastolischen Wert von über 130 mmHg nein nein - -
4.2.2 Bei ständigem diastolischen Wert von über 100 bis 130 mmHg ja

ja

wenn keine anderen prognostisch ernsten Symptome vorliegen
Nachuntersuchungen Nachuntersuchungen
4.3 Hypotonie (zu niedriger Blutdruck)

 

 

 

 

4.3.1 In der Regel kein Krankheitswert ja ja - -
4.3.2 Selteneres Auftreten von hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewußtseinsstörungen

ja

wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind

ja

wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind
- -
4.4 Koronare Herzkrankheiten (Herzinfarkt)

 

 

 

 

4.4.1 Nach erstem Herzinfarkt

ja

bei komplikationslosem Verlauf
ausnahmsweise ja - Nachuntersuchung
4.4.2 Nach zweitem Herzinfarkt

ja

wenn keine Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen vorliegen
nein Nachuntersuchung

 

4.5 Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen

 

 

 

 

4.5.1 In Ruhe auftretend nein nein - -
4.5.2 Bei gewöhnlichen Alltagsbelastungen und bei besonderen Belastungen ja nein regelmäßige ärztliche Kontrolle, Nachuntersuchung in bestimmten Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeitbeschränkungen -
4.6 Periphäre Gefäßerkrankungen ja ja - -
5. Zuckerkrankheit

 

 

 

 

5.1 Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen nein nein - -
5.2 Bei erstmaliger Stoffwechselentgleisung oder neuer Einstellung

ja

nach Einstellung

ja

nach Einstellung
- -
5.3 Bei ausgeglichener Stoffwechsellage unter Therapie mit Diät oder oralen Antidiabetika ja

ja

ausnahmsweise, bei guter Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über etwa 3 Monate
- Nachuntersuchung
5.4 Mit Insulin behandelte Diabetiker ja wie 5.3 - regelmäßige Kontrollen
5.5 Bei Konplikationen siehe auch Nummer 1, 4, 6 und 10

 

 

 

 

6. Krankheiten des Nervensystems

 

 

 

 

6.1 Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks

ja

abhängig von der Symptomatik
nein bei fortschreitendem Verlauf Nachuntersuchungen -
6.2 Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie

ja

abhängig von der Symptomatik
nein bei fortschreitendem Verlauf Nachuntersuchungen -
6.3 Parkinsonsche Krankheit

ja

bei leichten F...

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