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Im Falle der ordnungsgemäßen Selbstladung greifen die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 4 StPO nicht. Die Anhörung des Sachverständigen kann insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die eigene Sachkunde des Gerichts abgelehnt werden (BGH NStZ 1994, 400).
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