A. |
Anmerkung |
a.A. |
andere Ansicht, gegenteilige Meinung |
a.a.O. |
am angegebenen Ort; wird verwendet z.B. in Rechtsprechungsfundstellen, wenn die Fundstelle sich wiederholt |
Abänderungsantrag |
Antrag, durch den ein bestehender Titel über künftig wiederkehrende Leistungen, wie z.B. Unterhalt, abgeändert werden kann |
Aberkennung |
Verlust von Rechten und Fähigkeiten |
Abfindung |
einmaliger Kapitalbetrag zur Abgeltung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen, z.B. Unterhalts- oder Rentenzahlungen; auch im Arbeitsrecht für Verlust des Arbeitsplatzes |
Ablauf |
Zeitpunkt, an dem eine Rechtshandlung nicht mehr möglich ist, da diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorgenommen worden ist |
Ablehnung |
häufig in Prozessen eines Richters wg. Befangenheit verbunden mit dem Antrag, dass ein anderer Richter die Sache bearbeitet; auch die Ablehnung eines Sachverständigen im Prozess ist möglich, z.B. wg. Befangenheit; Verstoß gegen die Denkgesetze, fachliche Unkenntnis |
Abnahme |
Festhalten des Zustands betreffend eine geschuldete Leistung (z.B. Abnahme mit oder ohne Vorbehalt) |
Abs. |
Absatz |
Abschreibung |
Wertberichtigung, die sich am Wertverlust einer Sache orientiert, im kaufmännischen Abschluss |
Absonderungsrecht |
Recht eines Gläubigers am Insolvenzverfahren, eine vorzugsweise Befriedigung aus einem bestimmten Massegegenstand zu erhalten |
Abstraktionsprinzip |
Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft im Schuldrecht |
Abtretung |
Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger |
Abwickler |
Liquidatoren einer aufzulösenden Handelsfirma oder juristischen Person |
Adhäsionsverfahren |
gleichzeitige Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen durch den Verletzten in einem Strafprozess gegen den Angeklagten |
Admin |
Abkürzung für Administrator, d.h. Verwalter/Leiter im Computerbereich; eine Person mit erweiterten Rechten |
Adoption |
Annahme als Kind |
Änderungskündigung |
Mittel des Arbeitgebers, um bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis die Arbeitsbedingungen zu ändern |
Affekt |
Begehung einer Straftat im Zustand hochgradiger Erregung |
AG |
Amtsgericht |
AG |
Aktiengesellschaft |
Akten |
gesammelte und geordnete Schriftstücke zu einem Fall in einem Hefter oder Ordner (Papierakte) oder auch digital (eAkte) |
Aktenzeichen |
Unterscheidungsmerkmal von Akten für deren Registrierung und Verwaltung; das A. wird in der Regel aus Ziffern und/oder Buchstaben gebildet; beinhaltet oft eine Jahreszahl |
AktG |
Aktiengesetz |
Aktie |
Anteilschein am Grundkapital einer Aktiengesellschaft |
Aktiengesellschaft |
Juristische Person des Gesellschaftsrechts, geregelt im AktG |
Aktionär |
Anteilseigner am Kapital einer Aktiengesellschaft |
Aktivlegitimation |
Recht, Forderungen und Rechte im eigenen Namen geltend zu machen; jemand ist aktivlegitimiert, wenn er berechtigt ist, den Anspruch einzuklagen im Gegensatz zur Passivlegitimation (der "richtige" Beklagte wurde verklagt) |
Aktivprozess |
Prozess aus Sicht des Klägers, der mit der Klageerhebung selbst "aktiv" wird |
Akzeptant |
Wechselnehmer, Bezogener beim Wechsel |
akzeptieren |
annehmen |
Alimente |
Unterhaltsansprüche (veraltet) |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einer Firma in Vertragsform, das berühmte "Kleingedruckte" |
Altenteil |
aus einem Grundstück regelmäßig wiederkehrende Unterhalts- und Wohnansprüche |
Amortisation |
Tilgung einer Verbindlichkeit, Einzug von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft |
Anerkenntnisurteil |
Urteil ohne Begründung und Tatbestand, das auf ein vom Beklagten abgegebenes Anerkenntnis folgt – Bejahung des klägerischen Anspruchs durch den Beklagten |
Anfechtung |
Angriff gegen eine abgegebene Willenserklärung mit dem Ziel, diese rückwirkend nichtig zu machen |
Angeklagter |
Stellung eines von der Staatsanwaltschaft zunächst Beschuldigten nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht |
Angeschuldigter |
Stellung eines von der Staatsanwaltschaft später Angeklagten vor der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht |
Anhörungsrüge |
auch Gehörsrüge genannt; Rechtsbehelf, der bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzureichen ist (Notfrist 2 Wochen), wenn ein anderer Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel nicht mehr gegeben ist und das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt wurde |
Anm. |
Anmerkung |
Anmeldung |
Anträge zur Eintragung in öffentliche Register, z.B. Grundbuch oder Handelsregister; auch Bekanntgabe einer Forderung zur Insolvenzmasse Anrechnung von Gebührenbei weitergehender Tätigkeit des Rechtsanwalts sind in einigen Fällen Gebühren für die erste Tätigkeit auf Gebühren für eine weitere Tätigkeit ganz oder teilweise anzurechnen, d.h. in Abzug zu bringen |
annullieren |
für ungültig erklären |
Anscheinsbeweis |
ein Sachverhalt weist nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten (typischen) Verlauf hin, z.B. "Wer auffährt, ist schuld." |
Anscheinsvollmacht |
Verhalten einer Person gibt den Anschein, sie trete in Vollmacht auf |
Anschlussberufung |
Einlegung der Berufung, nachdem die andere Partei bereits Berufung eingelegt hat; keine Selbstst... |