Kabinett |
Regierung |
Kammer |
gerichtlicher Spruchkörper beim Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht |
Kammer für Handelssachen |
spezielle Kammer beim Landgericht, die sich mit Handelsprozessen zwischen Kaufleuten befasst (= 1 Berufsrichter und 2 Laienrichter) |
Kammergericht |
das "Oberlandesgericht" von Berlin (historische Bezeichnung) |
Kann-Kaufmann |
ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon gem. § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe, wenn die Firma als Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist (§ 2 Abs. 1 HGB) |
Kapitalgesellschaft |
Gesellschaft, deren bestimmendes Element das ihr zugrundeliegende Kapital und nicht die hinter der Gesellschaft stehenden Personen ist, z.B. GmbH und AG |
Kapitalversicherung |
Form der Lebensversicherung |
Kappungsgrenze |
oft gebrauchter Begriff im Gebührenrecht, wenn eine bestimmte Gebühr nicht überschritten werden darf, wie z.B. die Gebühr für die erste Beratung bei fehlender Gebührenvereinbarung |
Kartell |
Absprache bzw. Zusammenschluss von Unternehmen einer Branche zur Marktbeeinflussung und Einschränkung des Wettbewerbs, z.B. durch Preis- und Angebotsvereinbarungen |
Kaskoversicherung |
freiwillige Versicherung zur Deckung insbesondere von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug (Teil- und Vollkaskoversicherung); im Unterschied zu den freiwilligen Kaskoversicherungen besteht für Kraftfahrzeuge auch eine Haftpflichtversicherungspflicht; die Haftpflichtversicherung versichert den Ersatz von Schäden des Unfallgegners und Dritter |
Kataster |
die tatsächlichen Grundstücksangaben (Lage, Größe, Wirtschaftsart, Flurstücksbezeichnung), die im Grundbuch im Bestandsverzeichnis zu lesen sind, basieren auf einem amtlichen vermessungstechnischen Verzeichnis, dem sog. Kataster |
Kartenleser/Kartenlese- gerät |
Ein zertifiziertes Kartenlesegerät ist geeignet zusammen mit einer Signaturkarte unter Eingabe einer PIN eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. eine fortgeschrittene elektronische Signatur zu erstellen; zur wirksamen Einreichung von Schriftsätzen ist die Unterscheidung der verschiedenen elektronischen Signaturen enorm wichtig, siehe eIDAS-VO und § 130a ZPO |
Kaufmann |
gem. § 1 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt; Handelsgewerbe ist grds. jeder Gewerbebetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB) |
Kaution |
Sicherheitsleistung, die der Absicherung der Durchführung vertraglicher Pflichten dient, z.B. Mietkaution; die Kaution wird in der Regel in Geld oder in Form einer Bürgschaft geleistet |
KG |
Abkürzung für Kommanditgesellschaft (§§ 61 ff. HGB); Handelsgesellschaft, bei der es persönlich unbeschränkt haftende Personen (sog. Komplementäre) und nur auf eine bestimmte Geldsumme haftende Personen (sog. Kommanditisten) gibt |
Kindergeld |
erhalten Personen mit Kindern zur Verminderung der sich hieraus ergebenden Belastungen; Kinder im Sinne des Bundeskindergeldgesetzes können z.B. auch Stiefkinder sein |
Kindschaftssachen |
familiengerichtliche Verfahren wie z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesherausgabe |
Kirchensteuer |
Steuerpflicht der Kirchenmitglieder ergibt sich aus Kirchengesetzen; nicht jede Religionsgemeinschaft verlangt die Abgabe von Kirchensteuer |
Klage |
Prozesshandlung, durch die der Kläger beim staatlichen Gericht um Rechtsschutz gegen den Beklagten nachsucht und Ansprüche geltend macht |
Klageänderung |
(nur) unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kläger seinen zunächst gestellten Antrag in dem Prozess noch umstellen, oder denselben Antrag auf einen anderen Sachverhalt stützen. In beiden Fällen spricht man von einer Klageänderung |
Klagebegründung |
der Kläger hat den Anspruch, dessen er sich berühmt, zu begründen |
Klagerücknahme |
bis zur Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache (seiner Antragstellung) kann der Kläger seine Klage noch ohne Zustimmung des Beklagten "zurückziehen", danach bedarf er hierfür der Zustimmung des Beklagten |
Kläger |
Prozesspartei, die einen Prozess aktiv führt, also einen Anspruch mit einer Klage verfolgt |
Kommanditgesellschaft |
Gesellschaftsform des Handelsrechts; in der KG haftet einer der Gesellschafter persönlich unbeschränkt, während die übrigen Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften |
Kommanditist |
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der gegenüber Gläubigern der Gesellschaft grundsätzlich nur in Höhe seiner Einlage haftet (§ 171 Abs. 1 HGB) |
Kompetenzkonflikt |
Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Behörden oder Gerichten (vgl. z.B. § § 36 Nr. 5 und Nr. 6 ZPO) |
Komplementär |
unbeschränkt und persönlich haftender Gesellschafter einer KG |
Konkurs |
veraltet; heutzutage: Insolvenz, siehe auch dort |
Kontokorrent |
Zusammenfassung mehrerer Forderungen und Gegenforderungen auf eine einzige Geldbetragsschuld der einen an die andere Partei zwischen Kaufleuten oder im Bankverkehr |
Kontrahent |
Bezeichnung der Gegenseite bei einem Vertrag oder Prozess |
Konventionalstrafe |
Bezeichnung für eine vereinbarte Vertragsstrafe (§ 339 BGB) |
kontradiktorisches Urteil |
nach streitigem Verfahren ergangenes Urteil (Gegenteil: Versäumnisurteil) |
kontradiktorisches Verfahre... |