Obduktion Leichenöffnung zur Feststellung der Todesart und des Todeszeitpunktes
Oberlandesgericht Rechtsmittelgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Oberverwaltungsgericht entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
Objekt Gegenstand, Sache
objektiv sachlich, unvoreingenommen (Gegenteil: subjektiv: persönlich, aus einer bestimmten Warte betrachtend)
Obligation Schuldverschreibung; Inhaberschuldverschreibung (§ 793 BGB)
Offene Handelsgesellschaft Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines (nach Art und Umfang nicht unbedeutend kleinen) Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und jeder der Gesellschafter persönlich unbeschränkt für die Verpflichtungen der Gesellschaft haftet (§ 105 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 HGB)
Öffentliche Zustellung vom Prozessgericht auf Antrag zu bewilligende Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, sofern der Aufenthalt einer Partei nicht bekannt ist (§ § 185 ff. ZPO)
Offizialverfahren ein von Amts wegen, also ohne Antragserfordernis, betriebenes Verfahren; Beispiel: Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
Offizialverteidiger Pflichtverteidiger; der vom Strafgericht bei schweren Tatvorwürfen ggfs. auch gegen den Willen des Beschuldigten als Verteidiger bestellt wird(§§ 140 f. StPO)
oHG Offene Handelsgesellschaft
OLG Oberlandesgericht
Opti-Mahn Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Mahnaufträgen
ordentliche Gerichtsbarkeit zu ihr gehören die Zivilgerichtsbarkeit (sog. streitige und die freiwillige Gerichtsbarkeit einschl. Familiensachen) sowie die Strafgerichtsbarkeit; die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte (Kammergericht) und der Bundesgerichtshof
ordentliche Kündigung eine Kündigung unter Einhaltung von Kündigungsfristen
Ordnungsgeld im Rahmen der Zwangsvollstreckung; Antrag an das Gericht des 1. Rechtszugs auf Anordnung eines Ordnungsgeldes (zuvor Androhung erforderlich), wenn z.B. eine Verurteilung zur Unterlassung einer bestimmten Handlung nicht befolgt wird, § 890 ZPO; Ergebnis bei erfolgreichem Antrag ist der Ordnungsgeldbeschluss, der vom Gerichtsvollzieher vollstreckt wird; das Ordnungsgeld steht der Staatskasse, nicht dem Gläubiger zu. Im Gerichtsverfahren kann gegen unentschuldigt ausbleibende oder grundlos nicht aussagende Zeugen ein Ordnungsgeldbeschluss ergehen (§§ 51, 70 StPO).
Ordnungshaft Ordnungsmittel
Ordnungsstrafe im Strafverfahren kann gegen unentschuldigt ausbleibende oder grundlos nicht aussagende Zeugen ein Ordnungsgeldbeschluss ergehen (§§ 51, 70 StPO).
Ordnungswidrigkeit Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung, die als Ahndung eine Geldbuße vorsieht; geregelt im Ordnungswidrigkeitengesetz
Organisationsmangel kann eine Haftung auslösen; so beispielsweise ein Organisationsmangel im RA-Büro, der zu Fehlern bei der Behandlung von Fristen und damit zu einem Fristversäumnis führt
Örtliche Zuständigkeit = Gerichtsstand; regelt den Ort, an dem eine Person verklagt werden muss oder kann
OSCI Online Services Computer Interface; OSCI ist ein Transportprotokoll, das mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erlaubt, sowohl Formulare, transaktionsorientierte Internetanbindungen von Fachverfahren als auch Fremdformate sicher und ggf. signiert mit unterschiedlichen Niveaus über das Internet zu übermitteln
OStA Oberstaatsanwalt
OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?