Bagatelle |
geringfügige Sache |
Bagatellverletzung |
Verletzung, die in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch begründet, weil sie so gering ist |
Bankbürgschaft |
Sicherungsmittel; von einer Bank übernommene Bürgschaft, dient unter anderem als Sicherheitsleistung |
Barcode |
Mahnbescheide können mittels sogenanntem Barcode-Verfahren gestellt werden; ermöglicht die Antragstellung eines Mahnbescheides in elektronisch lesbarer Form; elektronisch lesbare Form seit 1.12.2008 zwingend erforderlich, soweit Mahnbescheid durch RA beantragt wird; Eingabe der Daten zum Mahnantrag erfolgen am PC online; nach Druckauftrag werden die Daten in einen Barcode umgewandelt, der von den Mahngerichten eingelesen werden kann; Abbildung von Daten in binären Symbolen |
Bargebot |
im Rahmen der Zwangsversteigerung Teil des Gebotes |
beA |
besonderes elektronisches Anwaltspostfach, siehe z.B. www.bea.brak.de – sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a ZPO für die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten sowie weiteren Beteiligten im elektronischen Rechtsverkehr |
beBPo |
besonderes elektronisches Behördenpostfach – sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Behörden, siehe auch https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/ |
Befangenheit |
Parteilichkeit; die Besorgnis der B. eines Richters führt im Verfahren zu einem Ausschluss oder zum Recht, ihn abzulehnen |
Beisitzer |
Richter eines Spruchkörpers (z.B. einer Kammer beim Landgericht), die nicht als Vorsitzende tätig sind |
Beitritt |
Erklärung, sich einem Vertrag oder der Erklärung eines oder mehrerer anderer anzuschließen; erfolgt ein B. zum Vertrag, tritt der Beitretende in alle Rechte und Pflichten ein, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird |
Beklagter |
derjenige, gegen den sich z.B. eine zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtliche Klage richtet; Parteibezeichnung |
Beleg |
schriftliche Unterlage zum Beweis einer Behauptung über eine Tatsache; auch Bestätigung über eine Bezahlung |
Bem. |
Bemerkung |
beN |
besonderes elektronisches Notarpostfach |
beSt |
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, existierte zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht, wird möglicherweise von der Bundessteuerberaterkammer noch für die Steuerberater eingerichtet |
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BnotK |
Bundesnotarkammer, siehe z.B. www.bnotk.de |
Beratung |
Absprache der Richter eines Kollegialgerichts über die Verfahrensführung und das Urteil |
Beratungshilfe |
Kostenübernahme des Staates für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Tätigkeit einer Beratungsperson (Rechtsanwalt; Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) von einkommensschwachen Rechtssuchenden; die B. muss beantragt werden |
Berichterstatter |
der Richter eines Kollegialgerichts, dem die Vorbereitung der Hauptverhandlung und der Urteilsfindung sowie das Abfassen des Urteils obliegt |
Berufsausbildungsverhältnis |
ein besonders ausgestaltetes Arbeitsverhältnis, dessen Zweck auf die Berufsausbildung gerichtet ist |
Berufsbildungsgesetz |
regelt Berufsausbildungsverhältnisse |
Berufsgenossenschaft |
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; sie sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts, denen die Unternehmer als Mitglieder angehören |
Berufsschulen |
Schulen, in denen Schüler unter Berücksichtigung ihrer Berufsausbildung unterrichtet werden (z.B. im dualen System – schulische neben betrieblicher Ausbildung) |
Berufung |
Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz |
Berufsverbot |
zeitweilige oder dauernde Untersagung der Ausübung eines bestimmten Berufs wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Berufspflichten |
Beschlagnahme |
zwangsweise Sicherstellung von Sachen, Post oder Vermögen durch Gerichtsbeschluss im Straf- oder Insolvenzverfahren; aber auch im Rahmen der Pfändung von Sachen |
beschleunigtes Verfahren |
im Strafverfahren in einfachen oder klaren Angelegenheiten kommt es zur sofortigen Verhandlung ohne Anklageschrift, Eröffnungsverfahren und mit abgekürzten Ladungsfristen |
Beschluss |
eine im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Verhandlung ergangene gerichtliche Entscheidung, die verkündet oder zugestellt wird; ergeht der B. nach mündlicher Verhandlung, dient er im Allgemeinen der Verfahrensführung, nicht der abschließenden Entscheidung; Beschlüsse können meistens (nicht immer) durch Beschwerde angefochten werden |
Beschuldigter |
als Verdächtiger einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren registrierte Person |
Beschwer |
ist der Wert, um den eine Partei beschwert ist (der Wert, der ihr nicht zugesprochen wurde oder aber in den sie verurteilt wurde) |
Beschwerde |
gerichtlicher Rechtsbehelf gegen Beschlüsse erster Instanz, z.B. in Familiensachen |
Beschwerdegegenstand |
ist der Wert, wegen dem tatsächlich eine Entscheidung angefochten wird (unterscheide Beschwer: Wert, weswegen Anfechtung erfolgen könnte, und Beschwerdegegenstand: Wert, weswegen tatsächlich angefochten wird) |
Besitz |
tatsächliche Herrschaft über eine Sache (Besitzer ist nicht zwingend Eigentümer, der die rechtliche Herrschaft hat) |
beSt |
besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; es existiert zum ... |