Überpfändung |
Pfändung wird weiter ausgedehnt, als es zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist |
Umdeutung |
ist eine außerordentliche Kündigung nicht wirksam, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden |
Umkehr der Beweislast |
unter bestimmten Voraussetzungen hat nicht mehr der Anspruchssteller die Beweislast, sondern vielmehr der Anspruchsgegner |
Umsatzsteuer |
Verkehrssteuer (auch Mehrwertsteuer), die der Endverbraucher zu bezahlen hat |
unerlaubte Handlung |
widerrechtliche Eingriff ist ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut, durch den ein Schaden eintrifft und für den es keinen Rechtfertigungsgrund gibt |
Unfallversicherung |
ein Zweig der Sozialversicherung (nicht zu verwechseln mit einer privaten Unfallversicherung), der die Unfallverhütung zur Aufgabe hat sowie soziale Leistungen bei einem Arbeitsunfall erbringt |
ungerechtfertigte Bereicherung |
Vermögensverschiebung, die eines rechtfertigenden Grundes entbehrt |
unlauterer Wettbewerb |
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die nach der Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen |
Unmöglichkeit |
der Leistung; kann ein Schuldner eine Leistung endgültig nicht mehr erbringen, so ist sie unmöglich |
Unschädlichkeitszeugnis |
Sofern eine Teilfläche eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks lastenfrei veräußert werden soll, bedarf man im Normalfall einer Pfandfreigabeerklärung des Grundpfandrechtsinhabers (§ 1175 Abs. 1 Satz 2 (analog) BGB). Sofern es sich bei der Fläche um eine kleine, das Recht wirtschaftlich nicht betreffende, Teilfläche handelt, kann an die Stelle der Pfandfreigabeerklärung des Gläubigers das Unschädlichkeitszeugnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde treten (Art. 120 EGBGB). |
Unterbringung |
das Unterbringungsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person auch gegen ihren Willen in einer Anstalt untergebracht werden kann |
Unterhalt |
gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf eine wiederkehrende Leistung |
Unterhaltsvorschuss |
wird vom Jugendamt geleistet, wenn für ein noch nicht 12-jähriges Kind, das bei einem alleinstehenden Elternteil lebt, vom anderen Elternteil Unterhalt nicht gezahlt wird |
Unterlassungsanspruch |
ist ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Beeinträchtigungen einer Person oder Firma |
Unternehmer |
ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt; weitere Voraussetzung ist die Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, und die Absicht, Gewinn zu erzielen |
Untersuchungsgrundsatz |
Verfahrensrechtlicher Grundsatz. Im Geltungsbereich des Untersuchungsgrundsatzes hat das Gericht die für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln. Der Untersuchungsgrundsatz gilt z.B. im Strafprozess und im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nicht hingegen im Zivilprozess. |
Untersuchungshaft |
Bezeichnung der Haft vor einer (rechtskräftigen) strafrechtlichen Verurteilung. Die Verbringung in Untersuchungshaft darf nur aufgrund eines richterlichen Haftbefehls erfolgen, der nur unter engen Voraussetzungen (Vorliegen eines Haftgrundes) erlassen werden darf (§§ 112 ff. StPO) |
Unvertretbare Handlung |
eine Handlung, die nur von einer bestimmten Person, also höchstpersönlich, vorgenommen werden kann (Zwangsvollstreckung: § 888 ZPO) |
UrhG |
Urheberrechtsgesetz (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte); urheberrechtlich geschützt können Texte, Melodien, Lichtbilder, Bauwerke etc. sein. |
Urkunde |
öffentliche und private Urkunden; schriftliches Festhalten einer Gedankenäußerung |
Urkundenprozess |
Sofern der Kläger alle seinen Anspruch rechtfertigenden Tatsachen durch Urkunden beweisen kann, kann er den schnellen Urkundenprozess wählen. |
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle |
ist Beamter des mittleren oder gehobenen Dienstes, der in der Geschäftsstelle des Gerichts bestimmte Tätigkeiten ausübt |
Urteil |
gerichtliche Entscheidung, die aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergeht, und die Instanz betreffend die entschiedene Rechtsfrage abschließt |
USB |
universal serial bus; Schnittstelle zwischen zwei Hardware-Komponenten |