venire contra factum proprium |
Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten; Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) |
Verbrechen |
Strafbare Handlung/Unterlassung, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 12 Abs. 1 StGB) |
Verein |
Zusammenschluss mehrerer Personen, der einen einheitlichen Namen führt und als eingetragener Verein im Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangen kann |
Vereinbarung |
Vertrag |
Vereinsregister |
Register beim Amtsgericht, in das ein Verein mit Name, Sitz, Satzung und Vorstand eingetragen werden kann |
Verfahrenskostenhilfe |
Übernahme von eigenen Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten in Familiensachen durch den Staat |
Verfahrenswert |
Wert, aus dem sich die Gerichtskosten in Familiensachen nach dem FamGKG berechnen |
Verfassungsbeschwerde |
kann nach Ausschöpfung des Rechtszugs beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden, wenn eine Verletzung der Grundrechte vorliegt |
Verfassungsgerichte |
Bundesverfassungsgericht; Landesverfassungsgerichte |
Verfügung, einstweilige |
vorläufige Entscheidung des Gerichts in einer eiligen Angelegenheit |
Vergehen |
strafbare Handlung/Unterlassung, die im Mindestmaß mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht ist (§ 12 Abs. 2 StGB) |
Vergleich |
Einigung einer streitigen Rechtsfrage bzw. eines Prozesses; es gibt in Zivilsachen den gerichtlich protokollierten Vergleich (wird im Termin protokolliert, § 160 Abs. 4 ZPO), den im Beschlusswege festgestellten Vergleich (§ 278 Abs. 6 ZPO) sowie den gerichtlich gebilligten Vergleich (§ 156 FamFG) in Familiensachen. |
Vergütung |
der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt (Gebühren und Auslagen) |
Verhaftung |
Entzug der persönlichen Freiheit aufgrund eines gerichtlichen Haft- oder Vorführungsbefehls oder durch die Polizei bei einem auf frischer Tat gefassten Straftäter |
Verjährung |
Ansprüche unterliegen der Verjährung, d.h. dem Zeitablauf. Sofern keine bestimmte Verjährungsfrist geregelt ist, gilt die dreijährige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB; ist ein Anspruch verjährt, kann er nicht mehr durchgesetzt werden. |
Verkehrszentralregister |
VZR; siehe Strafregister |
Vermächtnis |
bestimmter Geldbetrag oder Gegenstand, der dem Vermächtnisnehmer vom Erblasser vermacht wird (§§ 2147 ff. BGB), hat keine dingliche Wirkung, vielmehr hat der Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Erblassers nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den/die Erben, den betreffenden Gegenstand ihm zu Eigentum zu übertragen |
Vermögensauskunft |
gibt der Schuldner auf Antrag des Gläubigers über sein Vermögen und Einkommen im Rahmen der Zwangsvollstreckung ab; siehe auch Vermögensverzeichnis |
Vermögensverzeichnis |
Formular, das im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllt wird und persönliche Daten des Schuldners sowie Vermögensgegenstände und Forderungen enthält; der Inhalt des Vermögensverzeichnisses muss vom Schuldner eidesstattlich versichert werden |
Vermögensverzeichnisregister |
landesweite Internetportale, die bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten verwaltet werden; hier werden vom Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft abgegebene Vermögensverzeichnisse aufbewahrt |
Verpfändung |
rechtsgeschäftliche Bestellung eines Pfandrechts (§§ 1204 ff. BGB) an einem Gegenstand; in jüngerer Zeit wird die Verpfändung beweglicher Sachen zugunsten einer Sicherungsübereignung/Sicherungsübertragung verdrängt |
Versagung |
der Restschuldbefreiung; unter bestimmten Umständen wird dem Schuldner eine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren versagt, vgl. § 290 InsO |
Versäumnisurteil |
Urteil, das nicht aufgrund einer streitigen Hauptverhandlung mit entgegen gerichteten Anträgen ergeht, sondern bei Säumnis des Beklagten gem. §§ 331 ff. ZPO gestützt auf eine schlüssige Klage, bei Säumnis des Klägers gem. § 330 ZPO ergeht |
VerschG |
Verschollenheitsgesetz |
Verschwiegenheitspflicht |
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung über ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertraute Geheimnisse aus der Privatsphäre des Beschuldigten. Ihnen steht im Strafprozess ein Recht zur Zeugnisverweigerung zu (§§ 53 ff. StPO), worüber sie vom Gericht zu belehren sind. |
Verteidiger |
vertritt die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren und macht die für ihn sprechenden Gesichtspunkte geltend (Entlastung) |
Verteilungsverfahren |
Verfahren zur Aufteilung einer nicht ausreichenden Masse unter den Gläubigern. |
Vertrag |
Abschluss eines Vertrags begründet ein Schuldverhältnis; kommt zustande, wenn die Vertragsparteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, Verträge können z.B. geschlossen werden im Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht, Leihe u.a. |
Vertragsstrafe |
siehe Konventionalstrafe |
Verwandtschaft |
Das Gesetz unterscheidet in § 1589 Verwandtschaft in gerader und solche in der Seitenlinie: in gerader Linie sind die Personen miteinander verwandt, die blutsmäßig voneinander abstammen, also insbesondere Eltern und ihre Kinder. In der Seitenlinie sind demgegenüber diejenigen verwand... |