Rz. 70

Die Frage, inwieweit eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr bei bewilligter Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe anzurechnen ist, richtet sich nicht nach § 15a Abs. 3 RVG, sondern nach § 58 Abs. 2 RVG. Insoweit wird auf § 3 Rdn 110 ff. verwiesen.

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