Rz. 70
Die Frage, inwieweit eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr bei bewilligter Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe anzurechnen ist, richtet sich nicht nach § 15a Abs. 3 RVG, sondern nach § 58 Abs. 2 RVG. Insoweit wird auf § 3 Rdn 110 ff. verwiesen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen