An das
Landgericht _________________________
In Sachen
Architekturbüro _________________________
– Klägerin –
gegen
Firma _________________________,vertreten durch den Geschäftsführer _________________________,
– Beklagte –
wegen: Schadensersatz
zeige ich an, dass ich den Beklagten vertrete. Der Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:
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I. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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II. |
Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens. |
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III. |
Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistung – in Nr. II. vorläufig vollstreckbar. |
Begründung:
1. Die Behauptung, der Beklagte habe die Ausführung der Balkonabdichtung falsch geplant ist unzutreffend. Die Detailplanung des Beklagten entspricht den Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Vorschriften. _________________________ (ggf. im Detail ausführen).
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Beweis: |
Sachverständigengutachten |
Der Beklagte verwahrt sich ausdrücklich gegen die Verwendung des Sachverständigengutachtens vom _________________________. Das Gutachten ist ein reines Parteigutachten. Die Ausführungen des Sachverständigen sind darüber hinaus unzutreffend _________________________ (ggf. Details ausführen).
2. Unzutreffend ist auch, dass der Beklagte seine Bauüberwachungspflicht verletzt habe. Zutreffend ist vielmehr, dass der Beklagte in der Zeit zwischen dem _________________________ und dem _________________________, als die fraglichen Balkonabdichtungsarbeiten durchgeführt wurden, regelmäßig auf der Baustelle anwesend war und dabei die wichtigen Arbeitsschritte überwacht hat.
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Beweis: |
Vorlage des Bautagebuchs, Anlage B 1 |
Im Übrigen verwahrt sich der Beklagte auch hier gegen die Verwendung des Parteigutachtens.
3. Tatsächlich hat die ursprüngliche Bauherrin, die _________________________, die vom Beklagten vorgelegte Planung im eigenen Hause in einigen Punkten geändert. Möglicherweise ist dabei – ohne dass dies dem Beklagten zur Kenntnis kam – auch die Planung der fraglichen Balkonabdichtung bzw. des Balkonanschlusses geändert worden.
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Beweis: |
Planungsunterlagen der _________________________, ggf. anzufordern bei dieser _________________________ (Adresse), Anlage B 2 |
4. Bestritten wird vorsorglich die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruches. Die Ermittlung des Minderwerts ist nicht angemessen.
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Beweis: |
Sachverständigengutachten, unter Verwahrung gegen die Beweislast |
5. Darüber hinaus erhebt die Beklagte ausdrücklich die Einrede der Verjährung. Vorliegend war der Bau bereits zum 31.3.2017 bezugsfertig errichtet. Die Verjährung endete daher spätestens mit dem 1.4.2022. Bereits das Aufforderungsschreiben vom 25.8.2022 der Kläger ging dem Beklagten nach Verjährung möglicher, tatsächlich jedoch nicht gegebener Schadensersatzansprüche zu. Die Einreichung der Klage erfolgte ebenfalls zu einem Zeitpunkt, zu dem mögliche Schadensersatzansprüche bereits verjährt gewesen wären. Die Schadensersatzklage ist daher abzuweisen.
(Unterschrift) (Rechtsanwalt)