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Das Krankenhaus hat für die Einhaltung der Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Medizingeräteverordnung sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Gefahrenschutzbestimmung zu sorgen. Darüber hinaus hat der Krankenhausträger die benötigten medizinischen und technischen Geräte vorzuhalten und durch regelmäßige Wartung funktionstüchtig zu halten.[134] Das Personal ist durch entsprechende Dienstanweisungen, Schulungen zu instruieren.[135]
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