Rz. 172
▪ | Prüfung der Erfolgsaussichten:
|
||||||||
▪ | Vor Berufungseinlegung: Risiken mit Mandanten besprechen, insbesondere Hinweis auf die Risiken | ||||||||
▪ | § 522 ZPO (Zurückweisung durch Beschluss)? |
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