Rz. 60

Die Terminsgebühr entsteht und gehört zu den Kosten des Verfahrens, Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG: Einigungsgespräch in der Güteverhandlung vor dem gem. § 278 Abs. 5 ZPO ersuchten Richter ("Richtermediator").[63]

[63] OLG Celle, AGS 2009, 173 = 267, Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, VV Vorb. 3 Rn 183.

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