Rz. 423

Der Kläger wird auf die Verfahrensfortsetzung durch den Beklagten beantragen,

 

Formulierungsbeispiel:

"das Scheckanerkenntnisvorbehaltsurteil vom […] für vorbehaltlos zu erklären."

oder

"[…] das Scheckanerkenntnisvorbehaltsurteil vom […] unter Wegfall des Vorbehaltes zu bestätigen."

 

Rz. 424

Falls der Beklagte nach dem Vorbehaltsurteil den Rechtsstreit nicht weiterführt, kann auch der Kläger das Nachverfahren anstrengen. Der Rechtsanwalt des Klägers wird das Nachverfahren einleiten, wenn der Kläger daran interessiert ist, dieses Verfahren schnell zu beenden. Der Kläger kann seine Klage im Nachverfahren auch erweitern.

 

Antrag des Klägers auf Durchführung des Nachverfahrens (Formulierungsbeispiel):

Zitat

In pp. ist durch Urteil vom […] dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten worden. Der Beklagte hat das Nachverfahren bislang nicht aufgenommen.

Der Kläger beantragt,

das Nachverfahren durchzuführen und das Vorbehaltsurteil vom […] für vorbehaltlos zu erklären. Ich nehme Bezug auf das bisherige Vorbringen des Klägers.

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