An das Amtsgericht – Familiengericht –
In der Familiensache
der Frau _________________________
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: _________________________
gegen
Herrn _________________________
– Antragsgegner –
wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterhalts
bestellen wir uns unter Vorlage der uns legitimierenden Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin.
Wir stellen den Antrag,
zur Sicherung der Zwangsvollstreckung bezüglich der Zahlung rückständigen Unterhalts sowie laufenden künftigen Unterhalts der Antragstellerin und der beiden gemeinsamen Kinder in Höhe von _________________________ EUR den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des Antragsgegners anzuordnen.
Begründung
Die Beteiligten sind Eheleute. Ihre Ehe wurde am _________________________ in _________________________ geschlossen. Seit dem _________________________ leben die Parteien getrennt.
Die Antragstellerin hat durch Schreiben ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom _________________________ den Antragsgegner zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von monatlich _________________________ EUR auffordern lassen. Für sich selbst hat sie seit dem _________________________ Ehegattenunterhalt in Höhe von _________________________ EUR monatlich geltend gemacht.
Die beiden gemeinsamen Kinder
_________________________, geb. am _________________________ und
_________________________, geb. am _________________________
leben in ihrem Haushalt.
Die Antragstellerin hat im Wege der einstweiligen Anordnung bei Gericht für sich und die beiden Kinder Unterhaltsbeträge in Höhe von monatlich insgesamt _________________________ EUR beantragt. Dem Antrag wurde durch Beschluss des Gerichts vom _________________________ stattgegeben.
Der bis zur Rechtshängigkeit des einstweiligen Anordnungsantrages aufgelaufene Unterhaltsrückstand für die Antragstellerin und die beiden gemeinsamen Kinder beläuft sich auf insgesamt _________________________ EUR.
Die Antragstellerin hatte die Hoffnung, dass der Antragsgegner aufgrund des ergangenen gerichtlichen Beschlusses zum laufenden Unterhalt auch den Rückstand ausgleichen würde. Dies war nicht der Fall. Die Antragstellerin hat vielmehr jetzt aufgrund eines Versehens einer hier offenbar eingeschalteten Stelle mit einer Rückfrage an sie und die Kinder, wann sie zum Impfen kämen, in Erfahrung bringen können, dass der Antragsgegner seine gut dotiert Oberarztstelle im Krankenhaus _________________________ in _________________________ zum Ende diesen Monats gekündigt hat und – wie sie weiter in Erfahrung bringen konnte – dies im Zusammenhang mit einem Wegzug ins Ausland steht, weil er eine Position als Arzt in Indonesien angenommen hat. Die Antragstellerin hat des Weiteren – wiederum nur durch Zufall – von einer Mitarbeiterin der Bank auf deren Rückfrage hin, wohin die aufgelösten Festgelder überwiesen werden sollen, erfahren, dass der Antragsgegner seine gesamten Festgelder aufgelöst hat und beabsichtigt, diese ins Ausland zu transferieren.
Nachdem der Antragsgegner der Antragstellerin vor wenigen Tagen im Zusammenhang mit einem Streitgespräch erklärt hat, dass er nicht daran denken würde, auch weiterhin für die Antragstellerin und die beiden jetzt 2 und 3 Jahre alten Kinder Unterhalt in der in der einstweiligen Anordnung festgelegten Höhe von 2.800 EUR zu zahlen und sie – die Antragstellerin – sich in nächster Zeit "noch wundern" würde, befürchtet die Antragstellerin völlig zu Recht, dass der Antragsgegner sich sowohl hinsichtlich der Unterhaltsrückstände als auch des künftig laufenden Unterhalts seinen Verpflichtungen entziehen will.
Da eine Vollstreckung auch titulierter Ansprüche in Indonesien nicht möglich ist, verfolgt die Antragstellerin daher mit dem vorliegenden Antrag die Sicherstellung der rückständigen Unterhaltsbeträge sowie auch der künftig fällig werdenden Unterhaltsansprüche für sich und die Kinder, wobei dies für sich selbst einen Zeitraum bis zu fünf Jahren, für die Kinder einen Zeitraum bis zu zehn Jahren erfasst.
Der gesamte Sicherstellungsbetrag errechnet sich demnach wie folgt:
Unterhaltsrückstand der Kinder |
_________________________ EUR |
Unterhaltsrückstand des Ehegattenunterhalts |
_________________________ EUR |
künftige Absicherung des Kindesunterhalts mtl. |
|
_________________________ EUR × 12 = _________________________ EUR × 10 Jahre = |
_________________________ EUR |
Ehegattenunterhalt monatlich _________________________ EUR × 12 = _________________________ EUR |
|
x 5 Jahre = |
_________________________ EUR |
sicherzustellender Gesamtunterhaltsbetrag |
_________________________ EUR |
Da die deutliche Gefahr besteht, dass die Durchsetzung des Unterhaltsrückstandes sowie auch der künftig fälligen Unterhaltsansprüche durch den Antragsgegner durch seinen Umzug ins Ausland und Mitnahme aller Barmittel vereitelt wird, ist dem Antrag auf dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des Antragsgegners stattzug...