Rz. 1
Nachstehend sollen Grundregeln und Techniken der Kommunikation für eine erfolgreiche Kommunikation dargestellt werden. Für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Erbrecht ist die Gebührenvereinbarung die Regel und nicht die Ausnahme. Damit die geschlossene Vergütungsvereinbarung auch tatsächlich durch den Mandanten akzeptiert und umgesetzt wird, d.h. regelmäßige Zahlung der Vergütung, sind nachstehende Dinge zu beachten.
Wenn es darauf ankommt, nicht selbst zu handeln, sondern in einer Beratung andere zu überzeugen, dann kommt es auf klare Vorstellungen, auf das Nachweisen des inneren Zusammenhanges an; und weil die Ausbildung in diesem Stück so wenig fortgeschritten ist, so sind die meisten Beratungen ein fundamentales Hin-und-Her-Reden, wobei entweder jeder seine Meinung behält oder ein bloßes Abkommen aus gegenseitiger Rücksicht zu einem Mittelwege führt, der eigentlich ohne allen Wert ist.
Rz. 2
Entscheidend dafür, dass eine getroffene Vergütungsvereinbarung auch dauerhaft akzeptiert und umgesetzt wird, ist mithin eine gelungene Kommunikation.
Kommunikation ist somit ein komplexer, mehrstufiger und durch Selektionen gekennzeichneter Prozess (der bei Empfehlungen zur Kommunikation in Gesprächen, Verhandlungen usw. berücksichtigt werden muss).
Konrad Lorenz erweitert das Kommunizieren um das Anwenden des Kommunizierens:
Zitat
"Gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden ist nicht einverstanden, einverstanden ist nicht angewendet, angewendet ist nicht beibehalten."
Rz. 3
Das Zitat stellt neben der Sender-Empfänger-Beziehung insbesondere noch auf den Unterschied zwischen Intention und Wirkung, d.h. zwischen der vom "Sender" beabsichtigten und der auf "Empfänger"-Seite tatsächlich festzustellenden Wirkung von Kommunikation ab.
Unterschiede zwischen Sender und Empfänger
gesagt |
ist noch nicht |
→ |
gehört |
gehört |
ist noch nicht |
→ |
verstanden |
verstanden |
ist noch nicht |
→ |
einverstanden |
einverstanden |
ist noch nicht |
→ |
angewendet |
angewendet |
ist noch nicht |
→ |
beibehalten |
Das Lorenz-Zitat zeigt sehr eindrücklich, dass Kommunikation ein mehrstufiger, durch Missverständnisse, fehlendes Einverständnis, unzureichende Umsetzungsbedingungen oder sonstige Fehlerquellen und Hinderungsgründe gekennzeichneter – und dadurch in seiner beabsichtigten Wirkung häufig beeinträchtigter – Prozess sein kann.
Rz. 4
Nachstehend sollen daher einige Theorien und Modelle der Kommunikation dargestellt und erläutert werden, die den im Erbrecht tätigen Anwalt in der Weise unterstützen können, dass die geschlossenen Vergütungsvereinbarungen auch durch den Mandanten eingehalten und erfüllt werden.