Rz. 66
Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur unverzüglichen Schadensmeldung dient dazu, dem Versicherer Prüfungen über seine Eintrittspflicht und – falls diese bejaht ist – zur Haftpflichtfrage zu ermöglichen. Der Versicherungsnehmer kann jene Mitteilung also erst einmal kurz halten. Die Gesellschaften sind regelmäßig telefonisch erreichbar. Anders als in der Sachversicherung, die Eigenschäden des Versicherungsnehmers deckt, kann bei einem Haftpflichtschaden eine schriftliche Schadensmeldung allerdings sinnvoller sein als ein Anruf.
Rz. 67
Spätestens wenn ein möglicher Geschädigter Ansprüche geltend macht, muss der Versicherungsnehmer seinen Versicherer informieren. Ist eine Anspruchserhebung des Dritten noch nicht absehbar, kann der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer auch einfach kurz mitteilen, dass sich ein möglicher Haftpflichtschaden ereignet hat, er aber noch nicht weiß, ob hieraus überhaupt etwas folgt. Dann ist die Schilderung von Details meist zunächst nicht erforderlich. Dies gilt aber nur in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, soweit sich der Versicherungsfall nach dem Schadenereignis bestimmt.
Rz. 68
Stellt der Versicherungsfall wie z.B. in der D&O-Versicherung hingegen auf das claims-made-Prinzip, also nicht auf die Pflichtverletzung oder das Schadenereignis sondern auf die Anspruchserhebung ab, kann auch vor Inanspruchnahme durch einen Dritten eine sog. Umstandsmeldung sinnvoll sein. Macht der Geschädigte nämlich die Ansprüche außerhalb der Versicherungszeit geltend und gibt es dann für den Schadensfall keine Anschlussversicherung, besteht ohne eine solche Mitteilung kein Versicherungsschutz.
Rz. 69
In der Regel nimmt der Versicherungsnehmer nur das Tatgeschehen wahr und weiß als Laie nicht unbedingt, wie es rechtlich einzuordnen ist. Die Schadensmeldung hat auch zu erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer meint, die behaupteten Haftpflichtansprüche bestünden nicht. Ist diese Auffassung richtig, wird sich der Haftpflichtversicherer im Rahmen seines Regulierungsermessens häufig dafür entscheiden, seinem Versicherungsnehmer Deckung durch Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche zu gewähren – also genau im Sinne des Versicherungsnehmers handeln.
Rz. 70
Stellt der Geschädigte in einem Schreiben, mit dem er Schadensersatz fordert, den Sachverhalt richtig dar, kann der Versicherungsnehmer darauf verweisen. Gegenteilige Wahrnehmungen muss er natürlich klarstellen. Dies gilt auch für den Fall, dass er eine behauptete Schadenshöhe für unberechtigt hält, etwa weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Geschädigte Schäden behauptet, die ihm tatsächlich nicht entstanden sein können.
Rz. 71
In der Schadensmeldung liegt zugleich die Geltendmachung des Versicherungsnehmers an seinen Versicherer auf Gewährung von Versicherungsschutz.
Rz. 72
Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen
Muster 5.1: Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen Haftpflichtversicherer
Per Telefax: _________________________
_________________________ Versicherungs-AG
_________________________
Versicherungsscheinnr. _________________________; Ihre VN: _________________________; Ereignis vom _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ausweislich in beglaubigter Abschrift beiliegender Vollmachtsurkunde vertreten wir Ihre VN,
Frau _________________________,
anlässlich eines Schadensfalles vom _________________________. Unsere Mandantin unterhält bei Ihnen zu der o.a. Versicherungsnummer eine Haftpflichtversicherung.
Am _________________________ ging Frau _________________________ mit ihrem vierjährigen Sohn _________________________ auf der _________________________ Straße in _________________________ spazieren. Die beiden benutzten den Fußweg. Frau _________________________ Versicherungsnehmer hielt ihren Sohn an der Hand. Herr _________________________ kam plötzlich mit seinem Fahrrad um die Kurve gefahren, als der Sohn von Frau _________________________ sich uneinfangbar von der Hand seiner Mutter losriss und auf die Straße lief. Herr _________________________ kam zu Fall, ohne dass es zuvor eine Kollision mit dem Kind gegeben hat.
Herr _________________________ hat vor Ort angekündigt, er werde Schadensersatzansprüche geltend machen. Am _________________________ hat die Familie _________________________ das beiliegende Schreiben eines von Herrn _________________________ beauftragten Rechtsanwalts vom _________________________ erhalten. Der dort geschilderte Ablauf trifft nicht zu. Frau _________________________ hatte ihren Sohn bis kurz vor dem Einbiegen des Radfahrers auf die _________________________ Straße an der Hand gehalten. Dies kann auch ein Anwohner, Herr _________________________ (_________________________ (Adresse)), mit dem Frau _________________________ sich gerade unterhalten hatte, bestätigen.
Bitte nehmen Sie sich der Sache unverzüglich an. Den Versicherungsnehmer erreichen Sie zur unmittelbaren Kontaktaufnahme unter der Mobilfunknummer _________________________.
Mit freundliche...