Rz. 19
Das italienische Steuersystem setzt sich, vergleichbar mit dem deutschen Steuersystem, aus Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammen.
1. Direkte und indirekte Steuern in Italien
Rz. 20
Das italienische Besteuerungssystem kennt direkt und indirekte Steuern.
a) Direkte Steuern
Rz. 21
Zu den wichtigsten direkten Steuern in Italien zählen:
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die Einkommensteuer (IRPEF – Imposta sul reddito delle persone fisiche) |
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die Körperschaftsteuer (IRES – Imposta sul reddito delle società) |
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die Gewerbesteuer (IRAP – Imposta regionale sulle attività produttive) |
▪ |
die Kapitalertragsteuer (ISOS – Imposta sostitutiva sui redditi da capitale) |
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die Immobiliensteuer (IMU – Imposta municipale unica). |
Rz. 22
Die direkten Steuern werden nach dem Gegenstand der Besteuerung unterschieden in Steuern auf bestehende Vermögenswerte und Steuern auf Erträge, welche sich auf das Vermögen einer Person auswirken. Zusätzlich wird unterschieden zwischen persönlichen Steuern, bei denen die familiären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigen werden, wie z.B. die Einkommensteuer IRPEF, und realen Steuern, die sich nur auf das konkrete Vermögen auswirken, wie z.B. die Immobiliensteuer IMU.
b) Indirekte Steuern
Rz. 23
Zu den wichtigsten indirekten Steuern in Italien gehören:
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die Mehrwertsteuer (IVA – Imposta sul valore aggiunto) von 4, 5, 10 und 22 % |
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die Registersteuer (Imposta di registro), die bei einer Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Gütern erhoben wird |
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die Stempelsteuer (Imposta di bollo) bei Beantragung, Herstellung oder Vorlage von Dokumenten |
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die Erbschafts- und Schenkungsteuer (Imposta sulle successioni e sulle donazioni) bei Übertragung von Vermögen oder anderen Rechten von Todes wegen oder durch Schenkung |
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die Kataster- und Hypothekensteuer (Imposta catastale e ipotecaria) bei Katastereintragungen und förmlichen Urkunden bei Übertragung von Immobilien. |
Rz. 24
Indirekte Steuern sind vom Steuerpflichtigen zu zahlen, sofern ein gesetzlich normierter Tatbestand, wie z.B. die Übertragung oder der Verbrauch des Eigentums, erfüllt ist. Dabei können Steuerschuldner und Steuerzahler verschieden sein.
2. Abgaben und Beiträge
Rz. 25
Das italienische Steuerrecht kennt ähnlich dem deutschen Steuerrecht neben den Steuern auch Gebühren und Beiträge. Beispielhaft seien hier die Müllentsorgungsgebühren (TARI – Tassa sui Rifiuti) und der Beitrag für die Empfang des italienischen Staatsfernsehens (Canone RAI) genannt.