Rz. 346

 

Praxistipp

Für die Praxis empfiehlt sich im Regelfall folgende Bearbeitung:

1. Geltendmachung der Kaskoentschädigung beim Kaskoversicherer.
2. Geltendmachung des restlichen kongruenten Schadens gegenüber dem Haftpflichtversicherer, und zwar wie folgt:
 
Selbstbeteiligung 1.000 EUR
Merkantiler Minderwert 500 EUR
Sachverständigenkosten 300 EUR
Abschleppkosten 200 EUR
insgesamt: 2.000 EUR
 

Rz. 347

Diese Positionen muss der Haftpflichtversicherer bis zu dem Betrag regulieren, für den er einzustehen hätte ohne Berücksichtigung der Leistungen des Kaskoversicherers. Die weiteren Schadenpositionen (Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung, Unkostenpauschale, Schmerzensgeld usw.) richten sich nach der Haftungsquote des Haftpflichtversicherers.

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