An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ – Zivilkammer –
Klage
der/des _________________________ Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ – Klägerin –
gegen
1. die _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – Beklagte zu 1) –
2. den Geschäftsführer _________________________ – Beklagter zu 2) –
wegen Urheberrechtsverletzung
Streitwert: vorläufig geschätzt _________________________
Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und werde beantragen,
I. |
die Beklagten zu verurteilen,
1. |
es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungswidrigkeit bis zu 250.000 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft hins. der Beklagten zu 1 (die GmbH) an ihrem Geschäftsführer zu vollziehen ist, zu unterlassen, die Schallplatte (Venyl)/Compact Disc (CD)/DVD/digitale Datei zum Zwecke des Streaming (Tonträger) mit dem Titel "_________________________" (Abbildung des Covers/Titelseite) zu produzieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen; |
2. |
der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie die zu I.1. bezeichneten Handlungen seit dem _________________________ begangen haben, und zwar unter Angabe
a) |
der Herstellungsmengen und -zeiten, |
b) |
der Menge der erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse, der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer sowie der bezahlten Preise, |
c) |
der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen sowie den Namen und Abschriften der Abnehmer einschließlich der Verkaufsstellen, für welche die Erzeugnisse bestimmt waren, |
d) |
der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten und -preisen sowie den Namen und Anschriften der Angebotsempfänger, |
e) |
der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagenhöhe, Verbreitungsraum und Verbreitungsgebiet, |
f) |
der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Herstellungskosten und des erzielten Gewinns, wobei
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den Beklagten vorbehalten bleibt, die Namen und Anschriften der nichtgewerblichen Abnehmer und der Angebotsempfänger statt der Klägerin einem von der Klägerin zu bezeichnenden, ihr gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten, in der Bundesrepublik ansässigen, vereidigten Wirtschaftsprüfer mitzuteilen, sofern die Beklagten dessen Kosten tragen und ihn ermächtigen und verpflichten, der Klägerin auf konkrete Anfrage mitzuteilen, ob ein bestimmter Abnehmer oder Angebotsempfänger in der Aufstellung enthalten ist; |
– |
die Beklagten zum Nachweis zu b) und c) die entsprechenden Einkaufs- und Verkaufsbelege (Rechnungen und Lieferscheine) in Kopie vorzulegen haben, wobei geheimhaltungsbedürftige Details außerhalb der rechnungspflichtigen Daten geschwärzt werden dürfen; |
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3. |
die in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz oder Eigentum befindlichen Tonträger zu vernichten oder nach ihrer Wahl an einen von ihnen zu benennenden Treuhänder zum Zwecke der Vernichtung auf ihre – der Beklagten – Kosten herauszugeben; die unter I.1. genannten Tonträger gegenüber den gewerblichen Abnehmern unter Hinweis auf den schutzrechtsverletzenden Zustand der Sache und mit der verbindlichen Zusage zurückzurufen, etwaige Entgelte zu erstatten sowie notwendige Verpackungs- und Transportkosten zu übernehmen; |
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II. |
festzustellen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu erstatten, der aus der Herstellung der Vervielfältigung und der Verbreitung der Raubkopien der Beklagten entstanden ist und künftig noch entstehen wird; |
III. |
der Klägerin die Befugnis zuzusprechen, nach Rechtskraft des Urteils dieses in der Zeitschrift auf Kosten der Beklagten bekannt zu machen. |
IV. |
(Kosten) |
V. |
(vorläufige Vollstreckbarkeit) |
Begründung:
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Checkliste der Anspruchsgrundlagen aus Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz und der Einwendungen gegen Unterlassungsansprüche:
1. |
Übersicht über Anspruchsgrundlagen |
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Ansprüche aus der Verletzung aus § 97 Abs. 1 oder Abs. 2 UrhG, evtl. auch aus §§ 98 ff. UrhG
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von Persönlichkeitsrechten der Urheber und Schutzrechtsinhaber aus den §§ 12 bis 14, 25, 63, 70, 74, 75, 93 UrhG; |
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von Verwertungsrechten der Urheber aus den §§ 16 bis 22 UrhG (§ 69a UrhG –Computerprogramm als Sprachwerk) und den entsprechenden Schutzrechten der Inhaber verwandter Schutzrechte (§§ 70, 71, 72, 85, 87, 87a, 94 UrhG); |
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▪ |
Ansprüche
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auf Zustimmung der Urheber aus §§ 6, 8 Abs. 2, 9, 23, 34 Abs. 1, 35 Abs. 1, 39, 46 Abs. 5, 62 Abs. 4 UrhG, § 1 Abs. 2, § 4 UrhDaG; |
▪ |
aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 95a UrhG, § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 87b UrhG bezogen auf die Vernichtung von Daten. |
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Mehrere...