Bandübernahmevertrag
Zwischen
Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend Inhaber –
und
_________________________
– nachfolgend Plattenfirma –
wird unter Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen und Versprechen folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Masterbänder (Vertragsgegenstand)
Der Vertrag bezieht sich auf diejenigen Masterbänder, die zur Zusammenstellung einer CD oder eines zur ordnungsgemäßen Nutzung bekannten Tonträgers (auch CD-ROM, DVD, MiniDisk) ausreichen und die vom Inhaber hergestellte Werke beinhalten (nachfolgend Master). Eine Spezifizierung des Inhalts des "Masters" wird gesondert vereinbart. Die Erstellung von komprimierten Musikdateien (MP3) ist ausgenommen.
§ 2 Übertragung von Rechten
(1) Der Inhaber überlässt das Master und die darauf enthaltenen Werke sowie alle diesbezüglichen Copyrights für eine Dauer von fünf Jahren ab Vertragsabschluss der Plattenfirma, wenn in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (Vertragsdauer).
(2) Die o.g. Rechte beinhalten das unbegrenzte, alleinige und ausschließliche Recht der Plattenfirma, im Gebiet _________________________ (Land/weltweit) Tonträger jeglicher Art der Master herzustellen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen ("Music-Demand", Video-on-Demand“) und/oder die Veröffentlichungen zu genehmigen. Weiterhin erhält die Plattenfirma das Recht, diese Master sowie deren Duplikate und Aufführungen sowie alle davon gefertigten Tonträger im Gebiet _________________________ unter jeder Marke (TM), Warennamen oder anderen von der Plattenfirma gewählten Bezeichnungen zu verkaufen, zu übertragen oder zu tauschen sowie in anderer Weise darüber zu verfügen. Außerdem hat die Plattenfirma das Recht, die Master zur Synchronisation in Spielfilmen oder zu anderen audiovisuellen Zwecken zu nutzen, einschließlich des Gebrauchs in Verkehrsmitteln. Übertragen werden auch die Rechte an bisher unbekannten eigenständigen Nutzungsarten. Mit eingeschlossen sind die Rechte zur Erstellung digitaler Tonträger in elektronischen Datenbanken oder Over the Top-Dienste, wie Internet Telefonie, Instant Messenger-Dienste (OTT), Media-Servern, Web-Servern, Kabel- oder kabellosen Netzen, z.B. Internet-Intranet, Web-Radio und Telefondiensten einschließlich Mobilfunkdiensten für alle im Rahmen einer Datenbank, einem Datennetz oder Telefondienst möglichen Nutzungen einschließlich Download- und Streaming-Technologien insbesondere, um diese dort einzuspeisen (Uploading), inklusive des Rechts, Dritten die Speicherung auf deren Servern, PCs, stationären und/oder mobilen Empfangsgeräten oder sonstigen Speichermedien zu gestatten;
schließlich sind auch die Rechte, die Vertragsaufnahmen zu kodieren (z.B. MP3, WAV, MIDI, AVI), zu speichern und zu dekomprimieren. Erfasst sind auch die Rechte, die Aufnahmen in der Weise wahrnehmbar zu machen, das Speichermedien jeglicher Art, auf denen die Aufnahmen nicht vollständig gespeichert sind, hergestellt, vervielfältigt und verbreitet werden und dem Nutzer die Wahrnehmbarmachung durch separate Übermittlung von Schlüsseln (zusätzliche Dateiinformationen) ermöglicht wird zuzüglich solcher Begleitnutzungen wie z.B. Einblendungen von Banner-Werbung, Pop-Up-Windows, Framing, Setzen von Hyper-Links, Meta-Tags etc. miterfasst.
(3) Der Inhaber überträgt oben genannte Rechte, Ansprüche und Beteiligungen für das Gebiet _________________________ (Land/weltweit).
(4) Sollte die Plattenfirma ihre Tätigkeit (Buchführung und Produktion) für mehr als die Dauer eines Jahres einstellen, so fallen alle Rechte, Ansprüche und Nutzungen darauf an den Inhaber zurück.
(5) Die Master sowie deren Duplikate und Auszüge (einschl. aller diesbezüglichen Copyrights für die gesamte Pachtdauer und/oder deren Erneuerung oder Verlängerung) fallen nach Ablauf der Vertragsdauer zusammen mit den darauf enthaltenen Werken an den Inhaber zurück.
(6) Unter Masterband im Sinne dieses Vertrages ist sowohl das bereits existierende mit den Titeln _________________________ zu verstehen als auch das noch herzustellende Masterband zur Wahrung der Option in § 4.
(7) Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag übertragen werden, bleiben dem Inhaber vorbehalten.
§ 3 Vorleistung, Ablieferung
(1) In Bezug auf die vom Inhaber auf die Plattenfirma übertragenen Rechte unter der Voraussetzung, dass der Künstler die nachfolgenden Ablieferbedingungen einhält, zahlt die Plattenfirma an den Künstler eine Vorleistung in Höhe von _________________________ (i.W.), die mit der Ablieferung (gem. § 3 Abs. 2) fällig wird.
(2) Ablieferung im Sinne dieses Vertrages bedeutet:
I. |
Ablieferungen der Master durch den Inhaber an die Plattenfirma; hierbei müssen die Master voll abgemischt, editiert und für die sofortige Herstellung von Presswerken für LPs, MCs, CDs, DVDs und MiniDisks bereit sein. |
II. |
Bei der Ablieferung muss außerdem eine schriftliche Aufstellung vorgelegt werden, aus der die "Label Copy" einschließlich aller Titel... |