§ 1 Geltung der Bedingungen
Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Zugangs zum Internet (Provider-Leistungen) abschließt.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt und Änderung
(1) Während der Vertragszeit gewährt der Provider dem Kunden den Zugang zum Internet und bietet den Electronic Mail-Service an. Der Provider unterhält Anwahlstationen (Points of Presence) mit direktem Anschluss zum Internet, die über PPP anwählbar sind. Die Telefonnummern und der Standort der Anwahlstationen können von Zeit zu Zeit wechseln, worüber der Provider den Kunden rechtzeitig informieren wird. Der Kunde erhält eine Login-ID, die dem Kunden den Zugang zur Anwahlstation gewährt. Diese Login-ID ist vertraulich.
(2) Der bindende Einzelvertrag kommt dadurch zu Stande, dass der Provider Online-Bestellungen des Kunden durch Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) annimmt.
(3) Im Hinblick auf die Änderung dieser Provider-Bedingungen in laufenden Geschäftsbeziehungen gilt Folgendes: Die Änderungen werden durch Gegenüberstellung der bisherigen Regelung im Verhältnis zur zukünftigen Bestimmung besonders ausgewiesen (durch Hervorhebung). Sodann besteht Gelegenheit, innerhalb von sechs Wochen Widerspruch gegen die Änderung der Provider-Bedingungen einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist gelten die geänderten Provider-Bedingungen als angenommen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Der Provider berechnet dem Kunden als Entgelt für seine Leistungen einmalige und laufende Gebühren. Die Höhe und der Berechnungszeitraum ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Einmalige Gebühren sind mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Laufende Gebühren sind – soweit nicht im Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart – quartalsweise im Voraus nach Rechnungsstellung durch den Provider vom Kunden ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde trägt alle anfallenden Telekommunikationskosten bis zum Standort des Providers.
(4) Soweit laufende Gebühren durch die Feststellung eines bestimmten Nutzungsumfangs (z.B. MByte Transferleistungen oder Speicherkapazität) bestimmt wird, ermäßigen sich die Gebühren nicht, wenn der Kunde den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, so berechnet der Provider zum nächstfälligen Abrechnungstermin die Zusatzgebühren gemäß Leistungstarif.
(5) Alle Preise verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Verantwortungsbereich des Providers; Leistungsstörungen
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von nachgelagerten Datenleitungen abhängt, auf die der Provider keinen Einfluss hat und für die er keine Verantwortung trägt.
(2) Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Provider nicht zu vertreten hat und die seine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, lassen den Vergütungsanspruch des Providers unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Kalendermonatsende außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich des Providers liegen, so wird der Kunde dies gegenüber dem Provider schriftlich rügen. Der Provider wird fehlerhafte Leistungen wiederholen. Erbringt der Provider seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem der Provider diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde dem Provider schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
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Name und postalische Anschrift des Kunden, |
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Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sow... |