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Eine in der Praxis viel zu selten genutzte Möglichkeit, um Erbstreitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen, ist die Schiedsklausel. Im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung ein Schiedsgericht benennen und entsprechende "Verfahrensanordnungen" treffen.[1] Die Vorteile eines schiedsgerichtlichen Verfahrens liegen auf der Hand:

Auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte klären die Rechtsfragen. Fachkompetenz ist damit garantiert.
Schiedsgerichtliche Verfahren sind kostengünstiger als streitige Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten oder der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, was bei gerichtlichen Verfahren in aller Regel nicht möglich ist (§§ 169 ff. GVG).
[1] Zöller/Geimer, § 1066 ZPO Rn 15.

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