Rz. 376

Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer.

Auf Antrag kann der Unternehmer aber die Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaft mit seinem individuellen progressiven Einkommensteuersatz unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens und des entsprechenden Abzugs von Werbungskosten besteuern, wenn er gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Voraussetzung für die Ausübung des Optionsrechtes ist, dass der Unternehmer unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder die Beteiligung mindestens 1 % beträgt und er duch die berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen wirtschaftlichen Einfluss nehmen kann. Der Antrag ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen, für das die Option erstmals ausgeübt wird, § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG. Der Antrag kann in der Zukunft widerrufen werden. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für diese Beteiligung nicht mehr zulässig (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 6 EStG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?