Rz. 43

§ 13 ErbStG ist die zentrale Vorschrift für sachliche Steuerbefreiungen, welche einen umfassenden Katalog an Befreiungstatbeständen beinhaltet. Die wichtigsten Befreiungen sind nachfolgend dargestellt:

 
Steuerfrei bleiben Sachlicher Freibetrag neu
Hausrat, Steuerklasse I 41.000 EUR
andere bewegliche körperl. Gegenstände, Steuerklasse I 12.000 EUR
Steuerklassen II und III 12.000 EUR

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