Rz. 43
§ 13 ErbStG ist die zentrale Vorschrift für sachliche Steuerbefreiungen, welche einen umfassenden Katalog an Befreiungstatbeständen beinhaltet. Die wichtigsten Befreiungen sind nachfolgend dargestellt:
Steuerfrei bleiben | Sachlicher Freibetrag neu |
Hausrat, Steuerklasse I | 41.000 EUR |
andere bewegliche körperl. Gegenstände, Steuerklasse I | 12.000 EUR |
Steuerklassen II und III | 12.000 EUR |
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