Rz. 166
Die Frist läuft für
▪ | Geschäfte des täglichen Lebens (§ 196 BGB a.F.) (z.B. Honoraransprüche von Rechtsanwälten gegenüber ihrem Mandanten). |
▪ | Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (§ 12 VVG a.F.) (5 Jahre bei Lebensversicherung). |
▪ | Rückgriff des vorleistenden Versicherers bei Versicherungsschutzversagung durch den Versicherer nach § 3 Nrn. 11, 9 S. 2, 10 S. 2 PflVG. |
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