Rz. 756
Rz. 757
Die Klage hemmt die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in demjenigen Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden, also nur für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch. Eine Teilklage führt die Hemmung ausschließlich im Umfang des eingeklagten Teilanspruches herbei. Das gilt selbst dann, wenn in der Klagebegründung der Anspruch in seinem gesamten Umfange dargelegt und die Geltendmachung des Restes vorbehalten wird. Auszugehen ist dabei vom prozessualen Streitgegenstand, da dem Begriff der Schadenseinheit (Rdn 434 ff.) für die Verjährung nur im Rahmen der Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen nach § 199 Abs. 1 BGB (früher § 852 Abs. 1 BGB a.F.) Bedeutung zukommt. Das Feststellungsinteresse ist auch dann gegeben, wenn der Geschädigte "vorerst" nur einen Haftungsanteil geltend macht.
Rz. 758
Die verjährungshemmende Wirkung beschränkt sich auf den mit der Klage geltend gemachten Betrag. Dies gilt sowohl für die "offene" wie auch für die "verdeckte" Teilklage (d.h. einer solchen, bei der es weder für den Anspruchsgegner noch das Gericht erkennbar ist, dass die bezifferte Forderung nicht den gesamten Schaden abdeckt, die Rechtskraft des Urteils mithin nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift). Bei zusprechender Entscheidung ist der Kläger zwar nicht gehindert, nachträglich Mehrforderungen zu erheben – auch wenn sich solche im Vorprozess nicht ausdrücklich vorbehalten hat –; dennoch muss er hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchs selbstständig beurteilt wird.
Rz. 759
Einer Teilklage kann rechtlich zulässig mit einer negativen Feststellungswiderklage – die ihrerseits nicht zur umgekehrten Hemmung führt (Rdn 724) – begegnet werden, wenn diese die Feststellung zum Ziel hat, dass der klagenden Partei ein weiterer Anspruch, der über den Teilklageanspruch hinausgeht, nicht zusteht. Das (negative) Feststellungsinteresse entfällt, wenn der Kläger im Verlaufe des Rechtsstreites auf die Ansprüche verzichtet, deren er sich bis zu diesem Zeitpunkt berühmte.